Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Finalsan Plus |
Zulassungsnummer: | 006193-61 |
Zulassungsinhaber: | W. Neudorff GmbH KG An der Mühle 3 31860 Emmerthal info@neudorff.de |
Zulassungsende: | 31.12.2024 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkstoff: | 30 g/l Maleinsäurehydrazid,186,7 g/l Pelargonsäure |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | -/- |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: | -/- |
Finalsan Plus ist ein Totalherbizid zur Bekämpfung von ein-/zweikeimblättrigen Unkräuter. Das Produkt ist wirksam gegen Gräser, Disteln, Moose, Algen, Wegericharten, Giersch (Ackerschaltelhalm), Löwenzahn. Der Wirkstoff Pelargonsäure bewirkt als Fettsäure ein schnelles Durchdringen der pflanzlichen Blätterwachsschicht und zerstört die Unkräuter so nachhaltig und schnell über die Zerstörung der Zellmembran. Der zweite Wirkstoff Maleinsäurehydrazid wird zu den Wachstumsbereichen von Spross und Wurzeln geleitet und verhindert dort Wiederaustrieb und kurzfristige erneute Ausbreitung. Finalsan Plus wirkt sehr schnell im Zeitraum einiger Stunden. Das Mittel kann vom Frühjahr bis in den späten Herbst eingesetzt werden. Die Wirkstoffe sind pflanzlichen Ursprungs, biologisch abbaubar und sind nicht schädlich für Bienen.
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht
Link BVL Anwendungsliste
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link
Produktname:
Finalsan Plus
Anwendungsbeschreibung:
Finalsan Plus wird mittels Spritzverfahren im Freiland/Kulturland verwendet. Dabei sind die Unkräuter gründlich, intensiv und lückenlos zu benetzen. Die Unkräuter sollten zum Spritzen trocken sein. Im Frühjahr oder Spätherbst kann das Herbizid bereits bei Temperaturen ab 5 Grad Celsius eingesetzt werden. Die beste Wirkung von Finalsan Plus wird erzeugt, wenn die Unkräuter etwa eine Größe von 5 bis 10 cm haben. Die sichtbare Wirkung tritt durch eine stärke Verfärbung der abtrocknenden Pflanzen innerhalb der folgenden 24 Stunden ein. Zur Beseitigung von Wurzelunkräutern sollte die Anwendung in einem Zeitraum von 5 bis 8 Wochen nach der Erstanwendung wiederholt werden. Das Produkt Finalsan Plus für Freiland, das nicht forst-, landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt wird nur mit behördlicher Genehmigung anzuwenden. (§ 6 Abs.2, Abs.3 PflSchG)
Gewässerschutz: Zum Schutz von Gewässern und Fischbeständen ist Finalsan Plus nicht nahe oder dicht an oberirdischen Gewässern, Küstengewässern zulässig. Fische werden durch Rückstände in der Nahrung gefährdet (§ 6 Absatz 2 PflSchG). Reste und leere Behältnisse dürfen nicht in Gewässer, Straßen-, Hof-, Regenabwässer und die Kanalisation gelangen.
Anwendungsempfehlung:
Die Kennzeichungsauflagen ST128, SS220, SS120, SF 189, die u.a. bestimmte Schutzkleidung und Angaben zum Wiederbetreten von behandelten Flächen enthalten entfallen, sofern es um eine Verwendung im Kleingarten- und Hausgartenbereich geht.
Es ist dennoch empfehlenswert, Hände, Atmung und Augen vor dem Sprühmittel zu schützen und nach einer Berührung die geeigneten Maßnahmen lt. Herstellerhinweis und Produktblatt vorzunehmen.
Behandelte Flächen sollten einen Tag nach der Anwendung nicht bearbeitet werden, um die Wirkung nicht zu mindern. Bepflanzungen können 2 Tage später, Aussaat 14 Tage später auf der behandelten Fläche vorgenommen werden.
Holzige Pflanzenteile wie Bäume, Gesträuch werden durch Finalsan Plus nicht angegriffen. Daher kann auch unter Sträuchern und Bäumen die Behandlung von Moosen und Unkräutern problemlos vorgenommen werden.
Aufwandmenge und Dosierung:
Je 6 m² Unkrautfläche: Mischung von 16,6 %iger Lösung (100 ml Finalsan Plus) mit 500 ml Wasser.
Bei Einzelpflanzenbehandlung reicht 1 l Finalsan Plus für eine Fläche bis 180 m².
Diese Produktbeschreibung ersetzt nicht das Lesen der genauen Gebrauchsanleitung und der Sicherheitsempfehlungen-, bzw. -vorschriften durch den Hersteller und gesetzliche Bestimmungen.
Wirkstoff:
186,7 g/l Pelargonsäure, 30 g/l Maleinsäurehydrazid
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
R 34 Verursacht Verätzungen.
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
R-52 Schädlich für Wasserorganismen
Bestellungen werden generell nur berücksichtigt, wenn der Kunde Wiederverkäufer, berufsmäßiger Verwender oder eine öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalt ist. D. h., wir geben keine giftigen und sehr giftigen Chemikalien auch keine brandfördernden (O), hochentzündlichen (F+) Chemikalien oder Chemikalien mit den R-Sätzen R40, R62, R63 oder R68 an private Kunden ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation abfragen (siehe Beiblatt Kundendaten).
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt:
siehe Hersteller link
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Besondere Kennzeichnung nach der Gefahrstoff Verordnung Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit
Gebrauchsanleitung –Produktbeschreibung-Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.