Handelsbezeichnung: | Wühlmausgas Arrex 250 g |
Zulassungsnummer: | 050425-61 |
Zulassungsinhaber: | Detia Freyberg GmbH |
Zulassungsende: | 31.12.26 |
Wirkungsbereich: | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Wirkstoff: | 800 g/kg Calciumcarbid |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H302: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. H411: Giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers
Produktname
Wühlmausgas Arrex 250 g
Anwendungsbeschreibung
Vergrämungsmittel gegen Wühlmäuse und Maulwürfe.
Anwendungsempfehlung
Bei diesem Wühlmausgas handelt es sich um ein besonders wirksames Mittel gegen Wühlmäuse und Maulwürfe. Der Wirkstoff Calciumcarbid ist ein gutes Vergrämungsmittel gegen diese Tiere im Garten. Spätestens wenn die eigene Vegetation oder die Nutzpflanzen unter diesen Tieren leiden, entscheiden sich viele für dieses Präparat. Aber auch wenn aus rein optischen Gründen etwas gegen die unterirdischen Tierchen unternommen werden soll, kann dieses Gas helfen. Wühlmäuse und Maulwürfe werden bei Anwendung dieses Produkts nicht getötet, sondern nur vertrieben. Beim Einsatz des Wühlmausgases Arrex werden die Beutel verdeckt in den Gängen ausgelegt und durch das Kontaktieren mit dem feuchten Boden entsteht ein vergrämendes Gasgemisch. Besonders handlich und einfach ist die Vorgehensweise deshalb, da diese Packung aus einzelnen vorportionierten Beuteln zu je 5 Gramm besteht. Ein weiterer toller Vorteil dieses Artikels ist, dass er in allen Kulturen einsetzbar ist und zwar durch das ganze Jahr hindurch. Außerdem gibt es hier keine Wartezeit, da der Wirkstoff sofort reagiert und dadurch auch der gewünschte Erfolg, nämlich die Vertreibung von Wühlmäusen und Maulwürfen, eintritt.
Beim Befall von Wühlmäusen bzw. Schermäusen wird pro Bau 1 Portionsbeutel zu 5 g empfohlen. Bei Maulwürfen hingegen gilt ein Einsatz von 4 Portionsbeuteln pro Bau als empfehlenswert. Wichtig ist, dass die Beutel verdeckt in den Gängen ausgelegt werden.
Wirkstoff:
800 g/kg Calciumcarbid
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
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Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.