Handelsbezeichnung: | WildStopp 100 g |
Zulassungsnummer: | 034267-61 |
Zulassungsinhaber: | -/- |
Zulassungsende: | 31.08.2021 |
Wirkungsbereich: | Repellent, Wildschadenverhütungsmittel |
Wirkstoff: | 998 g/kg Blutmehl |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | -/- |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Anwendungsbeschreibung:
WildStopp von Neudorff ist ein natürliches Spritzmittel aus Blutmehl für den Schutz von Obstgehölzen und Ziergehölzen gegen Wildverbiss. Besonders im Winter, wenn die Wildtiere nicht ausreichend Nahrung vorfinden, nagen Rehe, Kaninchen, Hasen und anderes Wild an Obstbäumen und Ziergehölzen. Doch auch im Frühling und Sommer kommt es, insbesondere durch Kleinwild wie Hasen und Kaninchen, zu Schäden durch das Annagen der jungen Triebe und Knospen. Die Rinde sämtlicher Laubgehölze ist über das ganze Jahr von den Tieren begehrt. Dabei kann es zu großen Schäden durch den Verbiss an der Rinde und an Knospen kommen. Insbesondere junge Gehölze können sich häufig von diesen Schäden nicht wieder erholen und gehen ein. Mit dem natürlichen Mittel WildStopp werden die Wildtiere erfolgreich von den Gehölzen ferngehalten. Das Spritzmittel wirkt ausschließlich über den feinen Geruchssinn der Tiere und fügt weder den Wildtieren noch den Pflanzen Schaden zu. Das Mittel kann über das ganze Jahr hin verwendet werden.
Anwendungsempfehlung:
Im Herbst und Winter sollte WildStopp von Neudorff alle 4 bis 6 Monate zum Spritzen der Zier- und Obstgehölze an frostfreien Tagen verwendet werden. Als Sommeranwendung ist die Wiederholung alle 6 bis 8 Wochen empfohlen. Die angesetzte Spritzbrühe aus WildStopp und Wasser sollte durch ein Sieb in das Spritzgerät eingefüllt werden. Es sollte nie mehr Spritzlösung angesetzt werden, als innerhalb der folgenden 24 Stunden verarbeitet werden kann. Um eine gute Wirkung zu erzielen, sind die Gehölze dünn und gleichmäßig mit der Lösung zu befeuchten.
Aufwandmenge und Dosierung:
100 g WildStopp in 1 L Wasser einrühren 1 L ist ausreichend für bis 200 Pflanzen, je nach Größe der Pflanzen
Wirkstoff:
Blutmehl
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
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Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.