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Handelsbezeichnung: | U 46 M-Fluid |
Zulassungsnummer: | 050939-00 |
Zulassungsinhaber: | Nufarm Deutschland GmbH |
Zulassungsende: | 31.10.2024 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkstoff: | 500 g/l MCPA |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H318: Verursacht schwere Augenschäden H400: Sehr giftig für Wasserorganismen. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link
Zulassungsbeschreibung BfL
Anwendungsbeschreibung:
U46 M-Fluid 1 Liter Nufarm Wuchsstoff Herbizid mit MCPA im Grünland, Obstbau auch Getreide
Anwendungsempfehlung:
U 46 M-Fluid ist der Wuchsstoff mit der hervorragenden Wirkung gegen Ackerdistel, Ackerschachtelhalm, Melde, Hederich und vielen weiteren Unkräutern. U 46 M-Fluid ist zugelassen in allen Getreidearten und in Grünland. Der Unkrautvernichter zur Unkrautvernichtung mit dem Wirkstoff MCPA. Der Wirkstoff MCPA wird hauptsächlich über die Blätter aufgenommen. Es kommt zur Störung vieler Stoffwechselprozesse und in Folge dessen zu einer starken Zellstreckung und einem unkontrolliertem Wachstum der Schadpflanzen. Durch einen schnellen Verbrauch der Stoffwechselreserven kommt es zu einem raschen Vertrocknen und Absterben der Unkräuter.
Vorteile:
- Sehr sichere Distelwirkung
- Spätbehandlungen gegen Distel, Winde,
- Storchschnabel, Kornblume bis BBCH 39 möglich
- Auch im frühen Einsatz stark gegen Ausfallraps, Kornblume und Gänsefuß
Unkrautbekämpfungsmittel gegen Ackersenf, Ackerdistel, Hederich, Hirtentäschel, Melde, Wicke u.a. in Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Triticale, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen und Hafer, sowie gegen Unkräuter auf Grünland, im Obstbau, in Rotklee als Untersaat, Grassamenbau und Weinreben. Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Wirkungsspektrum: Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen, Hafer, Triticale
Gut bekämpfbar: Ackerdistel, Ackersenf, Ackerwinde, Gänsefuß-Arten, Hahnenfuß, Hederich, Hirtentäschel, Kornblume, Melde, Wicke u.a.
Weniger gut bekämpfbar: Ackerhohlzahn, Heller kraut (Pfennigkraut), Mohn, Spörgel, Taubnessel u. a.
Aufwandmenge und Dosierung:
Winterweichweizen, Wintergerste, Winterroggen, Sommergerste, Sommerweichweizen, Sommerroggen, Hafer, Triticale. Im Frühjahr von BBCH 13–39. Zur Bekämpfung von Disteln den Spritztermin möglichst hinausschieben. Aufwandmenge: 1,5 l/ha, Maximal 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge mind. 400 l/ha.
Grünland
Gegen die unter Wirkungsspektrum aufgeführten Unkräuter. Aufwandmenge: 2,0 l/ha, Maximal 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: mindestens 400 l/ha.
Obstbau
Ab dem 1. Standjahr im Frühjahr bei ca. 10–20 cm Unkrauthöhe. Keine Spritzung zur Zeit der Obstblüte vornehmen. Anwendung im Splittingverfahren, 2 Behandlungen im Abstand von 2–3 Monaten. Vor der Spritzung sind vorhandene Wurzelschosser zu entfernen. Aufwandmenge: 2,0 l/ha pro Behandlung, Maximal 2 Anwendungen, Wasseraufwandmenge: 200–600 l/ha.
Hopfenanbau
Ab Erreichen der Gerüsthöhe
Aufwandmenge 1,0 l/ha, max. 1 Anwendung, Wasseraufwandmenge: 400–600 l/ha Reihenbehandlung
Weinbau
Anwendungsbereich: Freiland Behandlungszeitpunkt: Frühjahrsbehandlung in den Rebstadien 01-55 Oder Sommerbehandlung in den Rebstadien 73-81 Anwendungszeitpunkt: Mai bis August Maximale Zahl der Behandlungen: In dieser Anwendung 1 Für die Kultur bzw. je Jahr 1 Anwendungs Technik mit Spritzschirm Aufwand: 4 L/ha in 200-600 L/ha
Wirkstoff:
500 g/l MCPA
Wässrige Lösung (SL)
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).