Topas 5 Liter Syngenta

291,55 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Art.Nr.:
033590-00-5000
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4-8 Tage (Ausland abweichend)
Verfügbarkeit:
27
Grundpreis:
58,31 EUR pro Liter
Gewicht in KG:
7,500
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Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.

Handelsbezeichnung:   Topas
Zulassungsnummer: 033590-00
Zulassungsinhaber: Syngenta Agro GmbH
Zulassungsende:  31.12.26
Wirkungsbereich:  Fungizid
Kennzeichnung nach GefStoffV: H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:
 

Topas ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Echtem Mehltau an Reben und Kernobst.

"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Topas
Link BVL Anwendungsliste Topas
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Topas

Produktname:
Topas 5 Liter Syngenta

Anwendungsbeschreibung:
Fungizid zur Bekämpfung von Echtem Mehltau an Reben und Kernobst

Anwendungsempfehlung:
Das Produkt ist ein Fungizid aus der Wirkstoffgruppe der Triazole mit teilsystemischen Eigenschaften, d. h. der Wirkstoff Penconazol dringt schnell über die Blätter und Stängel in die grünen Pflanzenteile ein. Dadurch ist der Wirkstoff auch vor dem Abwaschen durch Regen geschützt. Das Produkt wirkt vorbeugend und verhindert die weitere Ausbreitung vorhandener Infektionen. Allerdings kann ein bereits eingetretener Schaden durch den Einsatz nicht mehr behoben werden. TOPAS wird nach bisheriger Kenntnis von allen Reb- und Apfelsorten gut vertragen. Der Einsatz von TOPAS kann nach bisherigen Erfahrungen auch in Berostungs empfindlichen Apfelsorten erfolgen. Das Produkt hat sich bisher bei folgenden Birnen- und Quittensorten als gut verträglich erwiesen:

  • Echter Mehltau an Apfel (Podosphaera leucotricha)
  • Echter Mehltau (Uncinula necator) und Schwarzfäule (Guignardia bidwellii) an Reben.

Birnen Sorten:

Alexander Lukas, Conference, Williams Christ, Concorde, Condo

Quittensorten:

Konstantinopeler, Champion, Bereczki, Portugieser

Da nicht alle in Frage kommenden Birnen- und Quittensorten bei den unterschiedlichen und häufig betriebsspezifischen Bedingungen auf die Kulturverträglichkeit bei Anwendung von TOPAS geprüft werden können, sollten in jedem Falle Versuche mit einer kleinen Anzahl der betreffenden Pflanzen durchgeführt werden. Dies gilt auch für die als gut verträglich klassifizierten Arten.

Aufwandmenge und Dosierung:

  • Weinrebe (Tafel- und Keltertrauben, Freiland) Echter Mehltau (Uncinula necator) Basisaufwand: 0,08 l/ha in maximal 400 l Wasser/ha ES 61 (Beginn Blüte) 0,16 l/ha in maximal 800 l Wasser/ha ES 71 (Fruchtansatz) 0,24 l/ha in maximal 1200 l Wasser/ha ES 75 (Beeren sind erbsengroß) 0,32 l/ha in maximal 1600 l Wasser/ha
  • Kernobst (Freiland) Echter Mehltau (Podosphaera leucotricha) 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe.
  • Aprikose, Pfirsich (Freiland) Echte Mehltaupilze 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe in maximal 100 bis 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe
  • Gurke (Gewächshaus) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum), Echter Mehltau (Sphaerotheca fuliginea) - Pflanzengröße bis 50 cm: 0,25 l/ha in 600 l Wasser/ha - Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,375 l/ha in 900 l Wasser/ha - Pflanzengröße über 125 cm: 0,5 l/ha in 1200 l Wasser/ha
  • Tabak (Freiland) Echter Mehltau (Erysiphe cichoracearum) 0,3 l/ha in 300 bis 900 l Wasser/ha.

Wirkstoff:
Emulsionskonzentrat
mit 100 g/l (10,1Gew.-%) Penconazol

Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink

Xi ( reizend )
N (Umweltgefährlich)

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz

Eine wichtige Information für Sie!

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:

1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).


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