Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | SYLLIT |
Zulassungsnummer: | 025427-00 |
Zulassungsinhaber: | Arysta LifeScience Benelux Sprl. |
Zulassungsende: | 31.05.2025 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkstoff: | 400 g/l Dodin |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. H331 Giftig bei Einatmen H318 Verursacht schwere Augenschäden |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link
Produktname:
Syllit 5 Liter Spiess Urania
Syllit 5 Liter flüssiges Spezialfungizid im Kern,- und Steinobstbau
Anwendungsbeschreibung:
Wirkungsweise:
Syllit ist eine praktische Flüssigformulierung des Wirkstoffes Dodin mit ausgezeichneter Regenbeständigkeit. Syllit besitzt als Kontaktfungizid insbesondere eine vorbeugende (protektive), lang anhaltende Wirkung gegen Schorf an Kernobst. Syllit durchdringt auch die Blattoberfläche (teilsystemische Wirkung), um eine beginnende Schorfinfektion zu stoppen.
Von der Zulassungsbehörde festgesetztes Anwendungsgebiet:
- Schorf (Venturia spp.) an Kernobst.
Von der Zulassungsbehörde genehmigte Anwendung:
- Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich und Aprikose.
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und den spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden (Testspritzung).
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Aufwandmenge und Dosierung:
Kernobstbau
Anwendung gegen Schorf (Venturia spp.) an Kernobst
0,625 l Syllit /ha in maximal 500 l Wasser /ha und je 1 Meter Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Steinobstbau
Anwendung gegen Kräuselkrankheit (Taphrina deformans) an Pfirsich und Aprikose vor dem Austrieb 1,0 l Syllit /ha und je 1 Meter Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser /ha und je 1 Meter Kronenhöhe sprühen. Maximaler Mittelaufwand: 2,0 l/ha je Behandlung.
Verträglichkeit
Im Kernobst Syllit nicht auf empfindlichen Sorten (wie Golden Delicious Äpfeln oder Williams Birnen) während der berostungskritischen Zeit (Vollblütebis Haselnussgröße) einsetzen, um Fruchtberostungen zu vermeiden. Besonders kritisch sind in diesem Zeitraum Temperaturen um den Gefrierpunkt. WP746 - Schäden an Blüten möglich.
Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel im Wechsel mit anderen Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen verwenden. Auf eine gründliche Benetzung aller zu schützenden Pflanzenteile ist zu achten.
Wirkstoff:
400 g Dodin /l (41 Gew.-%)
Suspensionskonzentrat (SC)
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
T ( giftig )
N (Umweltgefährlich)
Bestellungen werden generell nur berücksichtigt, wenn der Kunde Wiederverkäufer, berufsmäßiger Verwender oder eine öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalt ist. D. h., wir geben keine giftigen und sehr giftigen Chemikalien auch keine brandfördernden (O), hochentzündlichen (F+) Chemikalien oder Chemikalien mit den R-Sätzen R40, R62, R63 oder R68 an private Kunden ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation abfragen (siehe Beiblatt Kundendaten).
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).