SpinTor 0,5 Liter Spinosad

279,00 EUR
inkl. 19 % MwSt. zzgl. Versandkosten
Art.Nr.:
005314-00-500
EAN:
3362130073345
Lieferzeit:
4-8 Tage (Ausland abweichend)
Verfügbarkeit:
23
Grundpreis:
558,00 EUR pro Liter
Gewicht in KG:
2,000
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Handelsbezeichnung:   SpinTor
Zulassungsnummer: 005314-00
Zulassungsinhaber: Corteva Agriscience Germany GmbH
Zulassungsende:  15.03.2026
Wirkungsbereich:  Insektizid
Wirkstoff: 480 g/l Spinosad
Kennzeichnung nach GefStoffV: H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:

 
SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad ist ein Insektizid zur Bekämpfung von Wickler-Arten, schädlichen Raupen, Thripsen, Drosophila-Arten, Minierfliegen und anderen Schadinsekten im Gemüse- und Weinbau sowie im Kartoffel- und Maisanbau

"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht SpinTor  0,5 Liter Spinosad DOW
Link BVL Anwendungsliste SpinTor  0,5 Liter Spinosad DOW
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link SpinTor  0,5 Liter Spinosad DOW
 
Produktname:                                                         
SpinTor 0,5 Liter Spinosad 

Anwendungsbeschreibung:
Insektizid zur Bekämpfung von Wickler-Arten, schädlichen Raupen, Thripsen, Drosophila-Arten, Minierfliegen und anderen Schadinsekten im Gemüse- und Weinbau sowie im Kartoffel- und Maisanbau

Anwendungsempfehlung: 
SpinTor mit dem Wirkstoff Spinosad ist ein Insektizid zur Bekämpfung von Wickler-Arten, schädlichen
Raupen, Thripsen, Drosophila-Arten, Minierfliegen und anderen Schadinsekten im Gemüseund Weinbau sowie im Kartoffel- und Maisanbau.
 
Vorteile von SpinTor:

  • Breites Wirkungsspektrum
  • Sehr gute Kulturpflanzenverträglichkeit
  • Beitrag zu einem effektiven Resistenzmanagement durch alternativen Wirkungsmechanismus
  • Schnelle Wirkung bereits kurz nach der Anwendung
  • Zahlreiche Genehmigungen
  • SpinTor eignet sich zur Anwendung im ökologischen Landbau nach der Verordnung (EWG) 834/2007


Wirkungsweise: 
SpinTor beeinflusst die neuronale Aktivität im Nervensystem der Schadorganismen. Die Wirkung setzt bereits kurz nach der Behandlung ein und führt zu einer vollständigen, irreversiblen Lähmung des Schädlings. Die Aufnahme des Wirkstoffes Spinosad erfolgt durch Fraßaktivitäten sowie durch Kontakt mit dem Wirkstoff.

Wartezeiten:

  • Kelter- und Tafeltrauben 14 Tage
  • Kohlgemüse (ausg. Kohlrabi, Blattkohle) 3 Tage
  • Speisezwiebel 7 Tage
  • Porree 7 Tage
  • Bundzwiebeln 14 Tage
  • Tomaten (Gewächshaus) 3 Tage
  • Feldsalat 14 Tage
  • Gurken (Gewächshaus) 3 Tage
  • Auberginen (Gewächshaus) 3 Tage
  • Gemüsefenchel 7 Tage
  • Blumenkohle, Kopfkohle (Jungpflanzenanzucht) *
  • Kartoffeln 14 Tage
  • Zuckermais 3 Tage
  • Mais *
  • Gemüsepaprika 3 Tage
  • Salate, Endivien (Freiland) 7 Tage
  • Salate, Endivien (Gewächshaus) 14 Tage
  • Rucola-Arten (Freiland, unter Glas) 7 Tage
  • Schnittlauch (Nutzung als frisches Kraut; Freiland, unter Glas) 7 Tage
  • Buschbohnen, Erbsen (Freiland) 14 Tage
  • Schnittpetersilie (Gewächshaus) 7 Tage


* Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
 
Aufwandmenge und Dosierung


Gegen Kartoffelkäfer in Kartoffel:
Ab Schlüpfen der ersten Larven nach Erreichen von Schwellenwerten oder nach Warndienstaufruf 50 ml/ha in 200 bis 400 l Wasser spritzen. Max. 2 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr. Zeitlicher Abstand zwischen den Behandlungen: mindestens 7 Tage.

Gegen Maiszünsler in Mais:
Ab Schlüpfen der Larven im Zeitraum BBCH 14 (4-Blatt Stadium) bis BBCH 59 (Ende Rispenschieben) spritzen. Maximal 1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
Aufwandmenge: 0,2 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha.

Gegen Minierfliegen und Thripse an Buschbohnen und Erbsen (Freiland):
Bei Befallsbeginn nach der Blüte (ab BBCH 69) 0,3 l/ha in 400 – 600 l Wasser.
Max. 2 Anwendungen mit 14 Tagen Abstand.

Gegen Thripse und Minierfliegen an Schnittpetersilie im Gewächshaus (ab Kulturstadium BBCH 13):
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Abstand von 10 bis 14 Tagen spritzen.
Max. Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr: 2
Aufwandmenge: 0,3 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha

Gegen Maiszünsler in Zuckermais: Ab Schlüpfen der Larven im Zeitraum BBCH
14 (4-Blatt Stadium) bis BBCH 75 (Milchreife), Blüte ausgenommen, spritzen. Maximal
1 Behandlung pro Kultur und Jahr.
Aufwandmenge: 0,2 l/ha in 300 bis 600 l Wasser/ha.
 
Gegen Minierfliegen an Salaten, Endivien (Freiland, Gewächshaus):
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen
max. 2 mal im Abstand von 10 bis 14 Tagen 0,3 l/ha in 400 bis 600 l Wasser spritzen.
Maximale Zahl der Behandlungen je Jahr: 2

Gegen Thripse an Salaten, Endivien (Freiland, Gewächshaus):
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen max. 2 mal
im Abstand von 10 bis 14 Tagen 0,3 l/ha in 400 bis 600 l Wasser spritzen.
Maximale Zahl der Behandlungen je Jahr: 2

Gegen Minierfliege an Rucola-Arten (Freiland, unter Glas), Schnittlauch
(Nutzung als frisches Kraut) Freiland, unter Glas: bei Befallsbeginn 0,2 l/ha in 400 – 600 l Wasser.
Max. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen.
 
Gegen Minierfliegen an Tomaten unter Glas:
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen max. 5 mal im Abstand von 5 bis 14 Tagen spritzen. Max.
 Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr: 5
Aufwandmengen:
Pflanzengröße bis 50 cm: 0,6 l/ha in 600 l Wasser/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,9 l/ha in 900 l Wasser/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 1,2 l/ha in 1200 l Wasser/ha
Gegen Thripse an Gurken unter Glas:

bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen max. 3 mal im Abstand von 5 bis 14 Tagen spritzen.
Max. Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr: 3
Aufwandmengen:
Pflanzengröße bis 50 cm: 0,3 l/ha in 600 l Wasser/ha
Pflanzengröße 50 bis 125 cm: 0,45 l/ha in 900 l Wasser/ha
Pflanzengröße über 125 cm: 0,6 l/ha in 1200 l Wasser/ha
 
Gegen Minierfliegen an Feldsalat:
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen max. 2 mal im Abstand von 10 bis 14 Tagen
0,3 l/ha in 200 bis 600 l Wasser spritzen.
Max. Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr: 2

Gegen Thripse an Zwiebelgemüse (Nutzung als Bundzwiebeln):
bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen max. 2 mal im Abstand von 10 bis 14 Tagen 0,3 l/ha in 200 bis 600 l Wasser spritzen.
Max. Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr: 2
 
Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Kohlgemüse (ausgenommen
Kohlrabi und Blattkohle):
ab Schlüpfen der ersten Larven 0,2 l/ha in 400 bis 600 l Wasser/ha spritzen. Der Abstand zwischen den Behandlungen beträgt mindestens 10 Tage.
Max. Zahl der Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr: 4
 
Gegen Einbindigen und Bekreuzten Traubenwickler (1. und 2. Generation):
Ab Schlüpfen der ersten Larven spritzen. Max. 2 Behandlungen je Generation im Abstand von 7 bis 9 Tagen.
Aufwandmengen im Weinbau:
Von 40 ml (Basisaufwand) bis 160 ml (ES 75) mit den üblichen stadienbedingten
Wasseraufwandmengen.
Basisaufwand: 40 ml/ha
ES61: 80 ml/ha
ES71: 120 ml/ha
ES75: 160 ml/ha

Gegen Rhombenspanner:
ab Schlüpfen/Erscheinen der Larven. Max. 1 Behandlung. Basisaufwand: 40 ml/ha

Gegen Springwurm:
ab Schlüpfen/Erscheinen der Larven. Max. 2 Behandlungen im Abstand von 7 bis 9 Tagen.
Basisaufwand: 40 ml/ha
ES61: 80 ml/ha

Gegen Gemeinen Ohrwurm: Nach der Blüte (BBCH 71 – 81);
bei Befallsbeginn, unter Beachtung der Schadensschwelle
ES71: 120 ml/ha in max. 800 l Wasser
ES75: 160 ml/ha in max. 800 l Wasser
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen
 
 
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt          480 g/l Spinosad
Formulierung              Suspensionskonzentrat

Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink

N (Umweltgefährlich)



Kennzeichnung nach GefStoffV      
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 24 : Berührung mit der Haut vermeiden
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 36 : Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Enthält 5-Chlor-2-methyl-2H-isothiazol-3-on und 2-Methyl-2H-isothiazol-3-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.


Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.


Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!


Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.


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