Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | SCORE |
Zulassungsnummer: | 024353-00 |
Zulassungsinhaber: | Syngenta Agro GmbH |
Zulassungsende: | 31.12.24 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkstoff: | Difenoconazol |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Score ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten an Winterraps, Zucker- und Futterrüben sowie Kernobst, Möhre und Blumenkohl.
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Score
Link BVL Anwendungsliste Score
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Score
Produktname:
Score 5 Liter Syngenta
Anwendungsbeschreibung:
systemisch wirkendes Fungizid Winterraps, Zucker- und Futterrüben sowie Kernobst, Möhre und Blumenkohl.
Anwendungsempfehlung:
Fungizid zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten an Winterraps, Zucker- und Futterrüben sowie Kernobst, Möhre und Blumenkohl. SCORE ist ein systemisch wirkendes Fungizid dessen Wirkstoff schnell von grünen Pflanzenteilen wie Blättern und Stängeln aufgenommen und im Pflanzengewebe transportiert wird. SCORE wirkt sowohl vorbeugend (protektiv) als auch befallshemmend (kurativ), so dass eine weitere Ausbreitung der pilzlichen Schaderreger verhindert wird. Allerdings kann ein bereits eingetretener Schaden an der Pflanze durch SCORE nicht mehr behoben werden. Nach bisherigen Erfahrungen wird SCORE von allen Raps-, Rüben-, Spargel- und Apfelsorten gut vertragen.
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Aufwandmenge und Dosierung:
- Winterraps: 0,5 l/ha
- Beten (Rote, Gelbe und Weiße Bete), Blumenkohl, Brombeere, Chicorée, Erdbeere, Frische
- Kräuter, Futterrübe, Gemüsefenchel, Gurke (Anwendung im Freiland), Himbeere, Johanniskraut,
- Kohlrabi, Kohlrübe, Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale, Anwendung im Freiland),
- Meerrettich, Melisse, Minze-Arten, Möhre, Pastinak, Pflaume, Rhabarber, Sauerkirsche,
- Schwarzwurzel, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Süßkirsche, Topinambur, Wolliger
- Fingerhut, Wurzelpetersilie, Wurzelzichorie, Zierpflanzen (Anwendung im Freiland), Zucchini,
- Zuckerrübe, Zwiebelgemüse: 0,4 l/ha
Kürbis-Hybriden (mit genießbarer Schale, Anwendung im Gewächshaus):
- Pflanzengröße bis 50 cm: 0,2 l/ha
- Pflanzengröße 50 – 125 cm: 0,3 l/ha
- Pflanzengröße über 125 cm: 0,4 l/ha
Gurke (Anwendung im Gewächshaus), Zierpflanzen (Anwendung im Gewächshaus):
- Pflanzengröße bis 50 cm: 0,4 l/ha
- Pflanzengröße 50 – 125 cm: 0,6 l/ha
- Pflanzengröße über 125 cm: 0,8 l/ha
Kernobst, Pflaume, Sauerkirsche, Süßkirsche: 0,075 l/ha und je m Kronenhöhe
Wirkstoff:
Emulsionskonzentrat mit
250 g/l Difenoconazol
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
N (Umweltgefährlich)
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).