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Handelsbezeichnung: | Ratron Schermaus-Sticks |
Zulassungsnummer: | 005389-00 |
Zulassungsinhaber: | frunol delicia GmbH |
Zulassungsende: | -/- |
Wirkungsbereich: | Rodentizid |
Wirkungsstoff: | Zinkphosphid 8 g/kg |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung EUH032 – Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Die Ratron Schermaus-Sticks sind ein schnell wirkendes Produkt zur Schermausbekämpfung für die Bereiche Grünland, Ackerbau, Forst, Gemüse-, Obst-, Zierpflanzenanbau, Weinbau, Haus- und Kleingartenbereichen. Die Portionsriegel sind gut dosierbar, lassen sich sehr gezielt einsetzen und sorgen für eine schnelle, effiziente Bekämpfung der beschriebenen Schadnager.
BVL Datenblatt PSM Ratron Schermaussticks
BVL Anwendungsliste Ratron Schermaussticks
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers Ratron Schermaussticks
Anwendungsbeschreibung:
Bei dem Produkt handelt es sich um grau eingefärbte Riegel a 5g. Der Wirkstoff ist Zinkphosphid, 8g je kg. Die Portionsriegel sind auch wirksamen Köderstoffen pflanzlicher Herkunft gefertigt und zeigen sich besonders für die Schermaus attraktiv. Die Riegen enthalten hydrophobe Stoffe zum Schutz gegen Feuchtigkeit. Zinkphosphid bewirkt nach der Aufnahme im Magen der Maus in Zusammenhang mit der Magensäure die Entwicklung von Phosphin (Phosphorwasserstoff), einem starken Nerven- und Stoffwechselgift. Die Tötung der Mäuse gelingt nach etwa 1 bis 3 Stunden. Sekundärvergiftungen werden vermieden, da der Wirkstoff vollständig abgebaut wird.
Vorteile:
• Kompakte, homogene bei Wirkstoff und Ködersubstanz
• Vermeidung ungewünschter Kontamination durch Staubanteile
• Befestigung der Schermaus-Sticks in Köderstationen verhindert die Verschleppung
• Keine Köderscheu, gute Aufnahme der Köder in Köderstationen, gut kontrollierbar Lange Haltbarkeit
Anwendungsempfehlung:
Ratron Schermaus-Sticks sind giftig für Fische, Algen und Nährtiere für Fische. Zu Oberflächengewässern ist ein Sicherheitsabstand von mindestens 10 m zu halten. Das Produkt und Reste des Mittels, leere Verpackungen und Behälter dürfen nicht in Gewässer oder Abwasserkanäle gelangen. Giftig wirkt das Mittel für Wild und Vögel. Daher sollte es immer tief in die Nagetiergänge eingebracht, bzw. sicher in der Köderstation befestigt werden. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Datensicherheitsblatt. Entsprechend dem Gesetz zum Schutz von Kulturpflanzen darf das Produkt nur auf Freilandflächen eingesetzt werden, die gärtnerisch, für Land- oder Forstwirtschaft genutzt werden. Der Gebrauchsanweisung muss genau gefolgt werden.
Aufwandmenge und Dosierung:
Die Ratron Schermaus-Sticks sind zulässig für Flächen von Ackerbau, Grünland, Forst, Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau, Weinbau, Kleingartenbereiche.
Die Sticks werden ungeöffnet in der Originalverpackung in die Nagergänge per Hand tief eingebracht, per Schermauspflug oder in geeigneten Köderstationen eingebracht. Nagergänge werden nach der Einbringung wieder lichtdicht verschlossen. Die Auslegung mit dem Schermauspflug kann ausschließlich auf wurzelfreiem Gelände vorgenommen werden.
Zweitägig sind die Auslegungsstellen zu kontrollieren. Die Portionsriegel werden ausgelegt, bis nichts mehr aufgenommen wird.
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: Zinkphosphid 8 g/kg
Formulierung: Blockköder
Wirkungsbereich: Rodentizid
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV: Umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 14 : Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Anwendungsflüssigkeiten und Reste der Flüssigkeiten, Reste des Mittels, entleerte Packungen und Behältnisse, Reinigungs- und Spülflüssigkeiten dürfen nicht in Gewässer gelangen. Dies gilt auch für indirekte Zugangsmöglichkeiten über die Kanalisation, von Hof- und Straßenabläufen oder Regen- und Abwasserkanälen.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.