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Handelsbezeichnung: | Ratron Giftlinsen |
Zulassungsnummer: | 005388-00 |
Zulassungsinhaber: | frunol delicia GmbH |
Zulassungsende: | 30.04.16 |
Wirkungsbereich: | Rodentizid |
Wirkungstoff: | Zinkphosphid 8 g/kg |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H410 – Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung EUH032 – Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
BVL Datenblatt PSM Ratron Giftlinsen
BVL Anwendungsliste Ratron Giftlinsen
Sicherheitsdatenblatt des Herstellers Ratron Giftlinsen
Anwendungsbeschreibung:
Die Giftlinsen sind ein gebrauchsfertiger, wirksamer, gegen Regen resistenter Fertigköder. Der Wirkstoff ist Zinkphosphid mit der Menge von 8 g je kg. Durch neue Technologien konnte Hochwirksamkeit trotz geringeren Wirkstoffgehalten erreicht werden. Das Präparat ist gegen Ausgasungen der Wirkstoffe vor der Aufnahme durch die Mäuse geschützt. Die Verhinderung der Ausgasung ist ein zusätzlichen Anwendungsschutz. Hoch attraktive Lockstoffe sorgen dafür, dass die Köder gern und ohne Scheu aufgenommen werden. Wird das Zinphosphid aufgenommen, sorgt es bei der Vermischung mit Magensäure im Magen der Maus zur Entstehung von Phosphin (Phosphorwasserstoff). Phosphin ist ein besonders wirksames Stoffwechselgift und Nervengift. Innerhalb von 1 bis 3 Stunden verenden die Mäuse. Der restlose Giftstoff-Abbau verhindert Sekundärvergiftungen.
Anwendungsempfehlung:
Zulassung von Ratron Giftlinsen: Acker-, Obst-, Gemüse-, Zierpflanzenbau, Wiesen und Weiden sowie Haus- und Kleingartenbereich.
Aufwandmenge und Dosierung:
Zur Bekämpfung bei Feldmäusen werden jeweils in ein Mäuseloch 5 Giftlinsen ausgelegt. Die Dosierung bei mittlerem Befall beträgt in etwa 1 kg je ha. Durch die Neuentwicklung von Ratron Appli-Gun für eine verdeckte Köderauslegung lässt sich der Zeitaufwand vergleichsweise mit anderen Anwendungsarten stark verringern. Weiterhin sorgt Ratron Appli-Gun für die Vermeidung von Berührungen der Giftlinsen durch den Nutzer und ist somit in der Anwendung sicherer. Ratron Giftlinsen lassen sich in Köderstationen ebenfalls erfolgreich verwenden. Besonderheit bei der Anwendung für Forstgebiete: Im Forst können Ratron Giftlinsen mit 5 kg/ha auch mit Düngerstreuern oder einfach mit der Hand flächig gestreut werden. Die Jede Ausbringung darf ausschließlich im ungeöffneten Folienbeutel durchgeführt werden. Außer in der Forst ist jedes offene Auslegen der Ratron Giftlinsen unbedingt verboten.
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: Zinkphosphid 8 g/kg
Formulierung: Granulatköder
Wirkungsbereich: Rodentizid
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV: umweltgefährlich
Kennzeichnung nach GefStoffV :
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 32 : Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase
S 2 : Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13 : Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 14 : Von .... fernhalten (inkompatible Substanzen vom Hersteller anzugeben)
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 37 : Geeignete Schutzhandschuhe tragen
S 46 : Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Gebrauchanweisung einhalten!
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.