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Handelsbezeichnung: | Ranger |
Zulassungsnummer: | 007003-00 |
Zulassungsinhaber: | Corteva Agriscience |
Zulassungsende: | 15.12.2025 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkstoff: | 150 g/l Triclopyr (209 g/l Butoxyethylester) 150 g/l Fluroxypyr (216 g/l 1-Methyl-heptylester) |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Ranger ist ein neues Grünlandherbizid mit den Wirkstoffen Fluroxypyr und Triclopyr es ist breit wirksam und erfasst Ampfer-Arten, Wiesen-Löwenzahn, Große Brennnessel und weitere Unkräuter wie z. B. Vogelmiere und Wiesenlabkraut.
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendungsbeschreibung:
Höchstleistung im Grünland gegen Ampfer, Brennnessel, Löwenzahn, Vogelmiere und mehr
Anwendungsempfehlung:
Ranger ist ein neues Grünlandherbizid mit den Wirkstoffen Fluroxypyr und Triclopyr. Ranger ersetzt das bisheriges Grünlandherbizid Starane Ranger. Ein neues Formulierungssystem ermöglicht bei Ranger eine höhere Wirkstoffaufladung von 150 g/l Fluroxypyr und 150 g/l Triclopyr im Vergleich zu Starane* Ranger (100 g/l Fluroxypyr+100 g/l Triclopyr). Ranger wurde langfristig bis 31.12.2021zur Anwendung als Flächenbehandlung mit 2 l/ha oder im Streichverfahren (z. B. Rotowiper) als 4%ige Lösung (= 400 ml in 10 l Wasser) zugelassen. Die Wartezeit nach der Anwendung beträgt 14 Tage.
Ranger ist breit wirksam und erfasst Ampfer-Arten, Wiesen-Löwenzahn, Große Brennnessel und weitere Unkräuter wie z. B. Vogelmiere und Wiesenlabkraut. Ranger ist zugelassen zur Anwendung während der Vegetationsperiode und kann damit von Frühjahr bis zum Herbst eingesetzt werden. Ranger bietet durch sein breites Wirkungsspektrum und das breite Anwendungsfenster optimale Voraussetzungen für Nachsaaten mit Gräsern zur Verbesserung des Grünlandbestandes.
Aufwandmenge und Dosierung
ANWENDUNGSTECHNIK
Flächenanwendung 2 l /ha Ranger
Streichverfahren (z. B. Rotowiper) 400 ml /10 l Wasser (4 % ige Lösung
ANWENDUNGSEMPFEHLUNG RANGER im Dauergrünland
- Ampfer, Brennnessel, Löwenzahn, Vogelmiere: 2 l /ha
- Bei Mischverunkrautung mit Disteln, Hahnenfuß: 2 l /ha + 1 – 2 l /ha MCPA
Neuansaaten
- Löwenzahn, Sämlingsampfer, Vogelmiere: 1,3 l /ha
- Bei Mischverunkrautung mit Gänsefuß, Knöterich-Arten, Melde: 2 l /ha + 1 l /ha MCPA
Zeitpunkt der Anwendung
Ab Vegetationsbeginn bis Ende der Vegetation sobald die Unkräuter über ausreichende Blattmasse verfügen.
- Ampfer Rosettenstadium bis 20 % der Blütenstängel geschoben
- Löwenzahn Rosette, vor der Blüte
- Brennnessel 20 bis 30 cm Wuchshöhe
Wirkstoff:
150 g/l Triclopyr (209 g/l Butoxyethylester)
150 g/l Fluroxypyr (216 g/l 1-Methyl-heptylester)
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xi ( Reizend )
N (Umweltgefährlich)
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).