Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Pest-Profi Rattengift & Mäusegift Giftweizen |
Zulassungsnummer: | DE-0000144-1 |
Zulassungsende: | -/- |
Wirkungsbereich: | Rodentizid |
Wirkstoff: | Bromadiolon 0,005 % (CAS-Nummer: 28772-56-7) |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H372 Schädigt die Organe - Blut - bei längerer oder wiederholter Exposition. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Es handelt sich bei dem Mittel um ein Rodentizid der 2. Generation. Die Anwendung ist nur durch berufsmäßige Verwender und sachkundige Verwender zulässig. Eine Anwendung durch Verbraucher oder sonstige nicht sachkundige Personen ist nicht gestattet. Mit dem Kauf bestätigen Sie Wiederverkäufer oder berufsmäßige Verwender mit entsprechender Sachkunde nach ChemVerbotsV bzw. nach PflSchG oder Mitarbeiter öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- und Lehranstalten sind bzw. die Produkte nicht selbst anwenden sondern von einer der vorgannten Gruppe zugehörigen Personen anwenden lassen.
SicherheitsdatenblattProduktbeschreibung:
Das Produkt ist ein Rodentizid und tötet Ratten und Mäuse zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und Materialien (z.B. Baudenkmäler, technische Objekte). Zur Anwendung in Innenräumen und im Umfeld von Gebäuden.
FORMULIERUNG: Gebrauchsfertiger Weizenköder
Gefahren- und Sicherheitshinweise Sätze: Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Schutzhandschuhe tragen. Bei Verschlucken sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. Unter Verschluss aufbewahren.
Gegenmittel: Vitamin K (unter ärztlicher Kontrolle).
GEBRAUCHSANWEISUNG: Platzieren Sie den Köder an stark frequentierten Stellen. Die Köder müssen sicher in Köderstationen oder unter anderweitigen Abdeckungen abgelegt werden, um die Gefahr eines Verzehrs durch andere Tiere oder Kinder auf ein Minimum zu verringern. Die Köder möglichst so sichern, dass sie nicht weggeschleppt werden können. Nur in Bereichen, die für Kinder und Nicht-Zielorganismen unzugänglich sind, ist eine verdeckte Köderauslegung ohne Köderstationen zulässig. Überreste von unbenutztem Köder oder ungesicherte Köderbruchstücke entfernen. Entfernen Sie nach der Behandlung anläßlich von Kontrollen alle Köderreste sowie tote Nagetiere (auch im Umfeld des ausgelegten Köders), um die Gefahr einer Vergiftung von Kindern, Haustieren und weitere Nichtzieltiere zu verringern - und achten Sie auf eine unbedenkliche Entsorgung gemäß den nationalen und kommunalen Anforderungen.
Anwendung in und um Gebäude:
- Verwenden Sie für Wanderratten (Rattus norvegicus): Bis zu 200 g Köder in manipulationssicheren Köderstationen oder an abgedeckten Köderpunkten ablegen, die 10 m weit voneinander entfernt sind (in stark befallenen Bereichen: 5 m Abstand).
- Verwenden Sie für die Hausmäuse (Mus musculus): Bis zu 40 g Köder in manipulationssicheren Köderstationen oder an abgedeckten Köderpunkten ablegen, die 5 m voneinander entfernt sind (in stark befallenen Bereichen: 2 m Abstand).
Grundsätzlich müssen zu Beginn der Bekämpfung die Köderstellen möglichst alle 2 – 3 Tage, mindestens aber nach dem 5. Tag und anschließend wöchentlich kontrolliert werden. Dies gilt auch für Bekämpfungsmaßnahmen, die länger als einen Monat andauern. Abweichend davon müssen die Köderstellen in der Kanalisation erstmalig nach 14 Tagen und anschließend alle 2 – 3 Wochen kontrolliert werden.
VORSICHTSMASSNAHMEN: Verwender müssen die Angaben auf dem Etikett und andere Anweisungen bezüglich der Handhabung und Lagerung befolgen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Berührung mit der Haut vermeiden. Gefährlich für Wildtiere. Die Köder müssen für Kinder, Vögel und Tiere (insbesondere Hunde, Katzen, Schweine und Geflügel) unerreichbar sein. Jeden unnötigen Produkt-Kontakt vermeiden; insbesondere nicht verschlucken. Bei der Handhabung des Produkts und entsorgen der Kadaver geeignete Chemikalienschutzhandschuhe tragen. Nach der Handhabung sofort die Hände waschen. Das Produkt nur im Originalgebinde lagern und nicht in unbeschriftete Behälter umfüllen. Die Köder müssen gesichert und an Plätzen aufgestellt werden, die nicht zugänglich für Kinder, Haustiere und andere Nichtziel‐Organismen sind. Geeignete Sicherheitsbehälter verwenden, um ein Freisetzen in die Umwelt zu vermeiden. Von Haus- und Wildtieren fernhalten. Nicht ins Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.
Das Produkt enthält einen Bitterstoff (Bitrex), damit es nicht versehentlich verschluckt wird. Das Produkt enthält einen Farbstoff zum Schutz vor der Aufnahme durch Nichtzielorganismen, insbesondere Vögel.
HINWEISE ZUR LAGERUNG: Nur im Originalbehälter an einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Ort unter Verschluss aufbewahren. Von Oxidationsmitteln fernhalten. Mindestlagerstabilität im geschlossenen Originalgebinde: 2 Jahre.
HERSTELLER UND ZULASSUNGSINHABER:
Unichem d.o.o., Sinja Gorica 2, 1360 Vrhnika, Slowenien, Tel.: +386 1 75 58 152, unichem@unichem.si, www.unichem.si
VERTRIEB:
Dein Bauernhof, Inh. Felix Teske, Untermenzingerstr. 16, 80997 München, Deutschland, Tel.: (089) 615 15259, Fax: (089) 82589460, www.unkrautvernichter-shop.de, info@dein-bauernhof.de
Vor Gebrauch beiliegendes Merkblatt lesen.
HERSTELLUNGSDATUM, HALTBARKEITSDATUM UND SERIENNUMMER:
Verpackung abgedruckt.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen: Dieses Mittel ist für die private Anwendung nicht zugelassen! Die Anwendung dieses Produktes ist berufsmäßigen Anwendern mit Sachkunde und sachkundigen Anwendern (Schädlingsbekämpfern) vorbehalten. Die Anwendung durch nicht sachkundige oder private Anwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit § 16 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Biozidrichtlinie
Wichtige Information für Anwender:
Es kann - trotz sorgfältigster Herangehensweise unserer Mitarbeiter - gelegentlich eine Abweichung bei der Produktbeschreibung nicht ausgeschlossen werden. Zur Vermeidung von Schäden informieren Sie sich stets aus der dem Produkt beigefügten aktuelle Produktbeschreibung und Gebrauchsanweisung. Diese Angaben sind für die Verwendung bindend.
Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und auf 100%ige Aktualität. Diese Beschreibungen dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden. Auf der Grundlage vom Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur streng nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt und verwendet werden.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.