Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Pest Profi DF 25 ppm Köderblöcke ca. 20g |
Zulassungsnummer: | DE-0019283-14 |
Zulassungsinhaber: | -/- |
Zulassungsende: | -/- |
Wirkungsbereich: | Rodentizide |
Wirkstoff: | Difenacoum 0,0025 % |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H373 Kann die Organe schädigen - Blut - bei längerer oder wiederholter Exposition . |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: | |
Verantwortlich/Hersteller: | Armosa Tech Rue Des Tuiliers 1, 4480 Engis - info@armosa.eu |
Produktname:
Pest Profi DF 25 ppm Köderblöcke
Anwendungsbeschreibung:
Gegen Wanderratten und Hausmäuse werden Pest Profi DF 25 ppm Köderblöcke - Wirkstoff Difenacoum im Innen- und Außenbereich eingesetzt. Zusätzlich kann es beim Befall von Wanderratten in der Kanalisation zum Einsatz kommen.
Anwendungsempfehlung:
Die Köderblöcke sind besonders an stark frequentierten Stellen der Nager auszulegen. Hier eignen sich vor allem die Laufwege, aber auch Fressplätze in der der Nester. Die Verwendung ist mit Köderstationen oder Köderfallen empfehlenswert. So können nicht andere Tiere an diese gelangen, ebenso wie Kinder. Außerdem sollten die Köderblöcke so befestigt werden, dass sie von den Tieren nicht weggeschleppt werden können. In Bereichen, die für Kinder unzugänglich sind, können die Köderblöcke verdeckt auch ohne Stationen ausgelegt werden.
Eine regelmäßige Kontrolle der Köderstationen und die Entfernung der verstorbenen Tiere sind besonders wichtig. Hierbei sind stets Handschuhe zu tragen. Die Entsorgung ist entsprechend der örtlichen Vorgaben durchzuführen.
Aufwandsmengen (in und um Gebäude):
- gegen Wanderratten: pro Köderstation 10 bis 60 g alle 10 m, bei starkem Befall alle 5 m
- gegen Wanderratten: pro Köderstation 5 bis 20 g alle 5 m, bei hohem Befall alle 2 m
- Bringen Sie die Köderblöcke sicher oberhalb der Hochwassermarke an.
Dieses Mittel ist für die private Anwendung nicht zugelassen! Der Erwerb und die Anwendung dieses Produktes ist berufsmäßigen Anwendern mit Sachkunde und sachkundigen Anwendern (Schädlingsbekämpfern) vorbehalten. Die Anwendung durch nicht-sachkundige oder private Anwender kann gemäß § 26 Chemikaliengesetz in Verbindung mit §16 Absatz 3 der Gefahrstoffverordnung mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Biozidrichtlinie
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Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.