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Handelsbezeichnung: | Malvin WG |
Zulassungsnummer: | 005177-00 |
Zulassungsinhaber: | Arysta LifeScience S.A.S |
Zulassungsende: | 31.11.25 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkstoff: | 800 g/kg Captan |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen H318 Verursacht schwere Augenschäden H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Produktname:
Malvin WG 10 kg Captan
Anwendungsbeschreibung:
Kontaktfungizid mit dem Wirkstoff Captan im Obstbau
Anwendungsempfehlung:
Hochkonzentriertes, organisches Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz in Kernobst gegen Apfel- und Birnenschorf, gegen Obstbaumkrebs, gegen Bitterfäule an Süß- und Sauerkirschen und gegen pilzliche Erkrankungen an Beerenobst. Im Rahmen der Schorfbekämpfung werden auch Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria (Obstbaumkrebs), Gloeosporium, Monilia und Botrytis mit erfasst. Malvin® WG ist besonders kulturverträglich und fördert gesunden Blattstand, die Ausbildung eines dichtzelligen Fruchtschalengewebes sowie die Verkorkung und Heilung von Rißwunden auf der Fruchtoberhaut. Malvin WG ist uneingeschränkt im integrierten Obstbau einsetzbar.
Aufwandmenge und Dosierung:
Obstbau
Apfel
Gegen Obstbaumkrebs 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: nach der Ernte (BBCH 93 bis 97) bzw. bei Blattfall. Max. 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
Apfel, Birne
Gegen Schorf 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Max. 13 Anwendungen im Abstand von 5 bis 7 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr; bei hohem Infektionsdruck, starken Niederschlägen und großem Blattzuwachs auch kürzer.
Erreger von Kelch- und Fruchtfäulen wie Nectria, Gloeosporium, Monilia und Botrytis werden im Rahmen der Schorfbehandlung miterfasst. Nach der Blüte bis zum Stadium Walnussgröße kann der Einsatz von Malvin WG bei einigen Sorten zu leichter Berostung führen.
Hinweis:
Plantagenbegrünung Malvin WG-behandelter Anlagen nicht an Tiere verfüttern. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten (WP732).
In Abhängigkeit von Kultur, Sorte und dem Anbauverfahren können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Vor einem Mitteleinsatz ist daher die Pflanzenverträglichkeit unter den betriebsspezifischen Bedingungen zu prüfen (WP747).
Brombeere
Gegen Rankenkrankheit 1,8 kg/ha
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach der Beerenernte (BBCH 91 bis 97). Max. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
Heidelbeere
Gegen Triebsterben 1,8 kg/ha
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach der Beerenernte (BBCH 91 bis 97). Max. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
Himbeere
Gegen Rutensterben 1,8 kg/ha
spritzen oder sprühen in 1000 l/ha Wasser, Anwendungszeitpunkt: nach der Beerenernte (BBCH 91 bis 97). Max. 2 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
Sauerkirsche
Gegen Bitterfäule 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome, Kulturstadium BBCH 71 bis 81. Max. 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
Süßkirsche
Gegen Bitterfäule 0,6 kg/ha und je m Kronenhöhe (0,12 %)
spritzen oder sprühen in 500 l/ha Wasser und je m Kronenhöhe, Anwendungszeitpunkt: bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 3 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen in der Kultur bzw. je Jahr.
Wirkstoff:
Fungizides wasserdispergierbares Granulat (WG)
Wirkstoff: 800 g/kg Captan
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xn (Gesundheitsschädlich)
N (Umweltgefährlich)
R 40 : Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.
Bestellungen werden generell nur berücksichtigt, wenn der Kunde Wiederverkäufer, berufsmäßiger Verwender oder eine öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalt ist. D. h., wir geben keine giftigen und sehr giftigen Chemikalien auch keine brandfördernden (O), hochentzündlichen (F+) Chemikalien oder Chemikalien mit den R-Sätzen R40, R62, R63 oder R68 an private Kunden ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation abfragen (siehe Beiblatt Kundendaten).
Sicherheitsdatenblatt: Malvin WG
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Gebrauchsanleitung –Produktbeschreibung-Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).