Handelsbezeichnung: | Luna Experience |
Zulassungsnummer: | 026861-00 |
Zulassungsinhaber: | Bayer CropScience |
Zulassungsende: | 31.08.24 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkstoff: | 200 g/l Fluopyram 200 g/l Tebuconazol |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Fungizid gegen Pilzliche Krankheiten an Keltertrauben, Kernobst, Kirschen und verschiedenen Gemüsekulturen
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Luna Experience
Link BVL Anwendungsliste Luna Experience
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Luna Experience
Produktname:
Luna Experience
Anwendungsbeschreibung:
Fungizid gegen Pilzliche Krankheiten an Keltertrauben, Kernobst, Kirschen und verschiedenen Gemüsekulturen
Anwendungsempfehlung:
Luna Experience enthält den neu entwickelten systemischen Wirkstoff Fluopyram und den bewährten Wirkstoff Tebuconazol. Fluopyram gehört zu der neuen chemischen Klasse der Benzamide und wirkt als SDH Inhibitor (Wirkungsmechanismus [FRAC-Gruppe]: C2). Tebuconazol ist ein praxisbewährter Ergosterol-Biosynthese-Hemmer (Wirkungsmechanismus [FRAC-Gruppe]: G1) mit einem breiten Wirkungsspektrum und einer langen Wirkungsdauer.
Luna Experience unterbindet das Keimschlauchwachstum und die Etablierung der Haustorien. Durch eine kombinierte Aktivität beider Wirkstoffe auf der Pflanzenoberfläche und im Pflanzengewebe wird bei vorbeugendem Einsatz eine hohe und lang anhaltende Bekämpfungssicherheit gewährleistet.
- Strobilurinfreie Lösung mit hoher Wirkungssicherheit
- Flexibel in der Saison einsetzbar
- Flüssige Formulierung ist einfach dosierbar und leicht in der Handhabung
Aufwandmenge und Dosierung:
WEINBAU
Weinrebe
Gegen Echten Mehltau (Uncinula necator) und Schwarzfäule (Guignardia bidwellii) an der Weinrebe (Keltertrauben) im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis von BBCH-Stadium 13 - 81 spritzen oder sprühen.
Der Basisaufwand beträgt 0,125 l/ha in maximal 400 l Wasser/ha.
Bis Rebstadium 61 nach BBCH Code: 0,25 l/ha in maximal 800 l Wasser/ha
ab Rebstadium 71 nach BBCH Code: 0,375 l/ha in maximal 1.200 l Wasser/ha
ab Rebstadium 75 nach BBCH Code: 0,5 l/ha in maximal 1.600 l Wasser/ha
Maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 12 bis 14 Tagen.
Unter dem Aspekt des Resistenzmanagements empfehlen wir, Luna Experience grundsätzlich im Wechsel mit Fungiziden aus anderen
Wirkstoffklassen einzusetzen.
Wartezeit Weinrebe Keltertrauben: 14 Tage
OBSTBAU
Kernobst
Gegen Echten Mehltau (Podosphaera leucotricha) an Kernobst im Freiland bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis von BBCH-Stadium
55 - 77 0,125 l/ha und je m Kronenhöhe in 100 - 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen.
Gegen Pilzliche Lagerfäulen (Gloeosporium-, Botrytis- und Monilia-Arten) an Kernobst im Freiland von BBCH-Stadium 75 - 85 0,25 l/ha und je m Kronenhöhe in 100 - 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen.
Nach unseren Erfahrungen werden Pilzliche Lagerfäulen, die durch folgende Schaderreger verursacht werden, gut bekämpft: Gloeosporium-, Botrytis- und Monilia-Arten.
Zur Erhöhung der Bekämpfungssicherheit gegen Lagerschorf empfehlen wir Luna Experience nur vorbeugend in Spritzfolgen mit anderen, nicht
kreuzresistenten Schorffungiziden anzuwenden. Von Blockanwendungen raten wir ab.
Insgesamt max. 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit Kernobst: 14 Tage
Süßkirsche, Sauerkirsche
Gegen Monilia laxa, Monilia fructigena und Sprühfleckenkrankheit (Blumeriella jaapii) an Süß- und Sauerkirsche im Freiland bei
Infektionsgefahr bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome von BBCH-Stadium 59 - 87 0,2 l/ha und je m Kronenhöhe in 100 - 500 l
Wasser/ha und je m Kronenhöhe spritzen oder sprühen.
Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen.
Wartezeit Süß-, Sauerkirsche: 7 Tage
GEMÜSEBAU
Speisezwiebel
Gegen Botrytis squamosa und Laubkrankheit (Stemphylium botryosum) an Speisezwiebel im Freiland bei Befallsbeginn bzw. ab sichtbarwerden der ersten Symptome von BBCH-Stadium 41 – BBCH 49 0,5 l/ha in 200 – 800 l Wasser/ha spritzen.
Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 Tagen.
Wartezeit Speisezwiebel: 7 Tage
Möhre
Gegen Möhrenschwärze (Alternaria dauci) und Echten Mehltau (Erysiphe heraclei) an Möhre im Freiland bei Befallsbeginn bzw. ab sichtbarwerden der ersten Symptome von BBCH-Stadium 41 – BBCH 49 0,75 l/ha in 200 – 800 l Wasser/ha spritzen.
Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 14 Tagen.
Wartezeit Möhre: 14 Tage
Porree
Gegen Purpurfleckenkrankheit (Alternaria porrii) und Rost (Puccinia allii) an Porree im Freiland bei Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome von BBCH-Stadium 41 – BBCH 49 1,0 l/ha in 200 – 700 l Wasser/ha spritzen.
Maximal 1 Anwendung für die Kultur bzw. je Jahr.
Wartezeit Porree: 21 Tage
Rosenkohl, Blumenkohle, Kopfkohl (Rot-, Weiß-, Spitz- und Wirsingkohl)
Gegen Kohlschwärze (Alternaria brassicae) und Mycosphaerella brassicicola an Kopfkohl, Rosenkohl und Blumenkohlen im Freiland bei Befallsbeginn bzw. ab Sichtbarwerden der ersten Symptome von BBCH-Stadium 41 – BBCH 49 0,9 l/ha in 300 – 800 l Wasser/ha spritzen.
Maximal 2 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 14 Tagen.
Wartezeit Rosenkohl, Blumenkohle, Kopfkohl: 14 Tage
Pflanzenverträglichkeit:
Nach unseren Erfahrungen ist Luna Experience in den empfohlenen Aufwandmengen gut verträglich.
Wirkstoff:
200 g/l Fluopyram
200 g/l Tebuconazol
Formulierung: SC (Suspensionskonzentrat)
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xn (Gesundheitsschädlich)
R-40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung
R-63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen
Bestellungen werden generell nur berücksichtigt, wenn der Kunde Wiederverkäufer, berufsmäßiger Verwender oder eine öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalt ist. D. h., wir geben keine giftigen und sehr giftigen Chemikalien auch keine brandfördernden (O), hochentzündlichen (F+) Chemikalien oder Chemikalien mit den R-Sätzen R40, R62, R63 oder R68 an private Kunden ab. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir die entsprechende Legitimation abfragen (siehe Beiblatt Kundendaten).
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.