Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Lentipur 700 |
Zulassungsnummer: | 043753-00 |
Zulassungsinhaber: | Nufarm Deutschland GmbH |
Zulassungsende: | 31.10.2024 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkstoff: | 700 g/l Chlortoluron Suspensionskonzentrat |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendungsbeschreibung:
Herbizid zur Bekämpfung von Unkräutern und Ungräsern in Wintergetreide, wie Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste und Triticale.Anwendungsempfehlung:
Lotus Lentipur 700 eignet sich sehr gut zum Mischen mit anderen passenden Produkten. Es wird mittels Sprühtanker auf die Pflanzen aufgesprüht.
Da das Mittel über die Blätter und Wurzeln aufgenommen wird, erreicht es auch Unkräuter und Ungräser, die noch nicht gekeimt haben. Gerade bei der Anwendung im Frühjahr ist deshalb auf eine gute Feuchthaltung des Bodens zu achten.
Beim Aufsprühen der Mischung ist darauf zu achten, einen Mindestabstand von 20 Metern zur Nachbarfläche einzuhalten.
Winterweichweizen, Winterroggen, Wintergerste:
3l/ha in 200 bis 400 l/ha Wasser
Acker-Fuchsschwanz, Gemeiner Windhalm, Einjähriges Rispengras, Einjährige zweikeimblättrige Unkräuter;
ausgenommen: Kletten-Labkraut, Ehrenpreis-Arten
Aufwandmenge und Dosierung:
Der Tank des Spritzgerätes ist je nach Größe zu einem Drittel oder einem Dreiviertel mit Wasser zu füllen. Unter laufendem Rührwerk wird Lotus Lentipur 700 in das Wasser geschüttet. Anschließend ist der Tank komplett mit Wasser zu füllen.
Es wird eine Wasseraufwandsmenge von 200 bis 400 Liter pro Hektar empfohlen.
Die Aufwandsmenge beträgt 3,0 Liter pro Hektar wobei eine einmalige Anwendung nicht überschritten werden sollte.
Wirkstoff:
Chlortoluron 700 g/l
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV:
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Chlortoluron ist ein Herbizid das Unkräuter und Ungräser in Wintergetreide abtötet. Der Stoff wird über die Blätter und Wurzeln aufgenommen und hat so auch noch eine Wirkung, wenn die Ungräser noch nicht zu keimen begonnen haben. Vorausgesetzt der Boden wird feucht genug gehalten, damit das Herbizid nicht sofort eintrocknet oder mit dem nächsten Starkregen fortgeschwemmt wird. Chlortoluron war bis 2008 in Deutschland verboten, wird nun aber in Deutschland, Österreich und der Schweiz wieder eingesetzt.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).