Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Kumulus WG |
Zulassungsnummer: | 052273-00 |
Zulassungsinhaber: | BASF SE |
Zulassungsende: | 31.12.2024 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkstoff: | 800 g/kg Schwefel Wasserdispergierbares Granulat |
Fungizid gegen Pilzkrankheiten im Obst-, Wein-, Gemüse-, Acker-, Zierpflanzenbau und in Eichenkulturen, Akarizid gegen Gallmilben in himbeer- und johannisbeer artigem Beerenobst, Kernobst, Aprikose, Pfirsich und Pflaume sowie Echten Mehltau in Hopfen
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Kumulus WG
Link BVL Anwendungsliste Kumulus WG
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Kumulus WG
Produktname ::
Kumulus WG 25 kg
Anwendungsbeschreibung:
Fungizid gegen Pilzkrankheiten im Obst-, Wein-, Gemüse-, Acker-, Zierpflanzenbau
Anwendungsempfehlung:
Kumulus WG ist sehr gut geeignet zur Bekämpfung von Pilzkrankheiten, vor allem von Echtem Mehltau und Schorf im Obstbau, Pflaumenrost und Sprühfleckenkrankheit in Steinobst, Echtem Mehltau im Wein-, Gemüse-, Acker- , Zierpflanzenbau so-wie an Eichen, zur Bekämpfung von Gallmilben an Himbeer- und Johannisbeer artigem Beerenobst, Kernobst, Aprikose, Pfirsich und Pflaume. Fungizid gegen Pilzkrankheiten im Obst-, Wein-, Gemüse-, Acker-, Zierpflanzenbau und in Eichenkulturen, Akarizid gegen Gallmilben in himbeer- und johannisbeer artigem Beerenobst, Kernobst, Aprikose, Pfirsich und Pflaume sowie Echten Mehltau in Hopfen.
Aufwandmenge und Dosierung:
Gegen Echte Mehltaupilze und Schorf an Kernobst mit Befalls mindernder Wirkung gegen Spinnmilben.
Vor der Blüte 3,5 kg/ha je m Kronenhöhe abfallend zur Blüte auf 2,5 kg/ha je m Kronenhöhe Nach der Blüte 2,0 kg/ha je m Kronenhöhe abfallend auf 1,0 kg/ha je m Kronenhöhe
Wassermenge: max. 500 l/ha und je m Kronenhöhe. Gegen Pflaumenrost (Tranzschelia pruni-spinosae) an Steinobst (ausgenommen Süß- und Sauerkirsche) 1,5 kg/ha in max. 500 l/ha Wasser je m Kronenhöhe
Gegen Sprühfleckenkrankheit an Steinobst
2,0 kg/ha in max. 500 l/ha Wasser je m Kronenhöhe
Gegen Amerikanischen Stachelbeermehltau an Stachelbeeren mit Befalls mindernder Wirkung gegen Spinnmilben:
Vor dem Austrieb 5 kg/ha
Nach dem Austrieb 4 kg/ha
Blattgemüse (Gewächshaus + Freiland; BBCH 13 bis 49)
Gegen Echte Mehltaupilze:
Aufwandmenge 3,2 kg/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha
Anwendung bei Befalls beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Maximal 8 Anwendungen je Indikation, 8 Anwendungen für die Kultur bzw.
je Jahr im Abstand von 7– 10 Tagen
Frische Kräuter (Gewächshaus + Freiland; BBCH 13 bis 61) Gegen Echte Mehltaupilze:
Aufwandmenge 3,2 kg/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha
Anwendung bei Befalls beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome
Maximal 8 Anwendungen je Indikation, 8 Anwendungen für die Kultur bzw.
je Jahr im Abstand von 7 – 10 Tagen
Teekräuter (Freiland; BBCH 13 bis 61) Verwendung als Teekraut, Verwendung von Blättern und Blüten, Wurzelnutzung Gegen Echte Mehltaupilze:
Aufwandmenge 3,2 kg/ha in 200 bis 600 l Wasser
Erbse, Stielgemüse, Kohlgemüse, Speiserüben (Stoppelrübe, Mairübe etc.), Kohlrübe, Radieschen, Rettich, Salat-Arten, Spinat und verwandte Arten (Gewächs-haus + Freiland; BBCH 13 bis 18) Nutzung als baby leaf-Salate
Gegen Echte Mehltaupilze: Aufwandmenge 3,2 kg/ha in 200 bis 600 l Wasser/ha
Zierpflanzenbau: Gegen Echte Mehltaupilze an Zierpflanzen (Freiland)
- Pflanzengröße bis 50 cm 2,5 kg/ha
- Pflanzengröße 50 bis 125 cm 3,75 kg/ha
- Pflanzengröße über 125 cm 5 kg/ha bei 1000 - 2000 l Wasser/ha. Spritzen bei Befalls beginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome. Max. 15 Anwendungen im Abstand von 6 - 8 Tagen je Kultur und Jahr
Wirkstoff:
Wirkstoff: 800 g/kg Schwefel (Gew.-%: 80)
Formulierung: Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Besondere Kennzeichnung nach der Gefahrstoff Verordnung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.