Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | KATANA |
Zulassungsnummer: | 004837-60 |
Zulassungsinhaber: | ISK Biosciences |
Zulassungsende: | 31.07.2033 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkstoff: | 250 g/kg Flazasulfuron |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Katana ist ein Herbizid zur Bekämpfung von einkeimblättrigen und zweikeimblättrigen Unkräutern im Weinbau und in Weihnachtsbäumen.
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt Katana PSM Auflagen und Hinweis Übersicht
Link BVL Anwendungsliste Katana
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Katana
Produktname:
Katana 200 g
Anwendungsbeschreibung:
Herbizid zur Bekämpfung von einkeimblättrigen und zweikeimblättrigen Unkräutern im Weinbau und in Weihnachtsbäumen.
Anwendungsempfehlung:
EIGENSCHAFTEN UND WIRKUNGSWEISE
Katana gehört zur Wirkstoffgruppe der Sulfonylharnstoffe. Der Wirkstoff wird sowohl über das Blatt als auch über die Wurzeln von den Pflanzen aufgenommen. Mit dem Saftstrom findet eine Verteilung in der Pflanze statt. Die herbizide Wirkung erfolgt über die Hemmung des Enzyms Acetolactat Synthase (ALS) in den Zellen der Unkräuter und Gräser. Diese stellen das Wachstum unverzüglich ein, verfärben sich, und sterben anschließend langsam ab. Aufgrund seiner Blatt- und Bodenwirkung verhindert Katana auch den Neuauflauf aus Samen und besitzt eine Wirkungsdauer von mehreren Monaten.
WIRKUNGSSPEKTRUM
Sehr gut - gut bekämpfbar
Zottiges Weidenröschen, Acker-Senf, Hahnenfuß-Arten, Hederich, Hirtentäschelkraut, Rauhaariger Amarant, Klettenlabkraut, Leguminosen, Kamille-Arten, Taubnessel-Arten, Vogelmiere, Wicke-Arten, Ackergauchheil, Blutrote Fingerhirse, Trespen-Arten
Gut bekämpfbar
Gemeines Kreuzkraut, Brombeeren, Fadenfingerhirse, Flughafer, Gänsefuß-Arten, Kanadisches Berufkraut, Bingelkraut, Hühnerhirse, Schmalblättriges Weidenröschen, Geranium-Arten, Knöterich-Arten, Löwenzahn-Arten, Malve-Arten, Melde-Arten, Kleine Brennnessel, Storchschnabel, Weinbergs-Lauch, Wilde Möhre
Mäßig bekämpfbar
Einjähriges Rispengras, Gänsedistel-Arten, Ackerschachtelhalm, Lattich, Quecke
Nicht ausreichend bekämpfbar
Ackerwinde (unterdrückbar), Acker-Kratzdistel, Ehrenpreis-Arten, Erdrauch, Krauser Ampfer, Stumpfblättriger Ampfer, Spitzwegerich, Zaun-Wicke, Schwarzer Nachtschatten
Aufwandmenge und Dosierung:
Vorteile Katana
- Herbizid mit Blatt- und Bodenwirkung.
- Breites Wirkungsspektrum
- Ausgeprägt lange Wirkungsdauer
Anwendungsempfehlung
Katana kann in Fichten- und Tannenarten sowie in Ziergehölzen zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden (ausgenommen Abies- und Picea-Arten in Baumschulen).
Einsatz vor Austrieb der Kultur 200 g/ha Überkopfspritzung
Einsatz nach Austrieb der Kultur 150 g/ha Unterblattspritzung
Einsatz in Junganlagen 100 – 150 g/ha Überkopfspritzung
Bei Anwendung nach der Pflanzung auf abgesetzte Pflanzbeete achten.
Wasseraufwand 200 – 400 l/ha
Die ganzflächige Anwendung darf nur bis zum Knospenaufbruch durchgeführt werden. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und speziellen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden.
Eine Haftung für Mischungen mit anderen Herbiziden wird nicht übernommen. Die Spritzenreinigung ist nach der Anwendung mit einem alkalischen Reiniger durchzuführen. Bitte beachten Sie vor dem Einsatz die Gebrauchsanleitung.
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt 250 g/kg Flazasulfuron
Formulierung Wasserdispergierbares Granulat
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
N (Umweltgefährlich)
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 50/53: Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
S 35 : Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 57 : Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Besondere Kennzeichnung nach der Gefahrstoff Verordnung Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.