Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Infinito |
Zulassungsnummer: | 025876-00 |
Zulassungsinhaber: | Bayer CropScience |
Zulassungsende: | 15.06.2026 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkstoff: | 523,8 g/l Propamocarb 62,5 g/l Fluopicolide |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht
Link BVL Anwendungsliste
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt Hersteller
Produktname:
Infinito
Anwendungsbeschreibung:
Infinito ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Knollen- und Krautfäule an Kartoffeln.
Anwendungsempfehlung:
Infinito wird vor der Verwendung zu einer Spritzbrühe gemischt. Dazu wird das Spritzfass zur Hälfte mit Wasser gefüllt und Infinito unter Rühren zugegeben. Das Mittel wird anschließend im Spritzverfahren über die Pflanzen gesprüht, wobei alle Pflanzenteile gut benetzt werden müssen. Dieses Fungizid bekämpft zwar die Fäule, schützt aber gleichzeitig die Blätter und Stängel vor Infektionen. Es ist ratsam die Behandlung im Abstand von 7 bis 10 Tage zu wiederholen, jedoch eine maximale Anzahl von 4 Behandlungen pro Saison nicht zu überschreiten. Damit sich keine Resistenz gegen Infinito bildet, ist es ratsam, dieses Mittel im Wechsel mit einem anderen Mittel einer anderen Wirkstoffgruppe zu verwenden.
Wirkungsweise und –spektrum:
Der Wirkstoff Propamocarb-Hydrochlorid stört die Fettsäuresynthese und greift so die Kraut- und Knollenfäule (Phytophthora infestans) an. Dank dieser Wirkungsweise kann die Fäule in verschiedenen Entwicklungszyklen gestoppt werden.
Aufwandmenge und Dosierung:
Es wird eine Aufwandmenge von 1,5 Liter pro Hektar in 200 bis 400 Liter Wasser pro Hektar empfohlen. Die Anwendung erfolgt in 2 Behandlungen mit einem Abstand von 7 bis 10 Tagen. Dies gilt für eine Blockbehandlung zu Beginn oder Mitte der Saison. Bei einem niedrigen Befall mit Stadium 21 bis 95 wir empfohlen: 1,2 Liter pro Hektar in 200 bis 400 Liter Wasser pro Hektar. Die Anwendung erfolgt in maximal 4 Behandlungen mit einem Abstand von 7 bis 10 Tagen. Bei einem starken Befall werden 1,6 Liter pro Hektar in 200 bis 400 Liter Wasser pro Hektar empfohlen. Die Behandlung erfolgt in maximal 4 Anwendungen mit einem Abstand von 7 bis 10 Tagen.
Wirkstoff:
523,8 g/l Propamocarb (625 g/l Hydrochlorid) 62,5 g/l Fluopicolide Suspensionskonzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Reizend
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).