Handelsbezeichnung: | Gelbtafeln kleinformatig 7 St. |
Teilenummer: | 5861-00 |
Zulassungsinhaber: | COMPO |
Wirkungsbereich: | Biotechnische Falle. |
Verantwortlich/Hersteller: | COMPO GmbH Gildenstraße 38 48157 Münster info@compo.com |
Produktname:
Gelbtafeln kleinformatig (7,5 x 20cm)
Anwendungsbeschreibung für Gelbtafeln:
Schützen Zierpflanzen und Gemüse vor fliegenden Schadinsekten und sind auch für Rhododendronzikaden geeignet. Besonders gut einsetzbar im Gewächshaus oder Wintergarten.
Anwendungsempfehlung:
Gelbtafeln eignen sich besonders für die Schädlingsbekämpfung im Wintergarten oder im Gewächshaus. Sie schützen Zierpflanzen und Gemüse vor Schädlingsbefall.
Wirksamkeit:
Zur Kontrolle und zur Bekämpfung von Schädlingen, wie Minierfliegen, weißen Fliegen, Trauermücken oder geflügelten Blattläusen, können die Gelbtafeln aufgehängt werden. Der spezielle Gelbton, der 7,5 x 20cm großen Tafeln, lockt die Insekten an. Versehen sind die Gelbtafeln mit einem Spezialleim, an dem die Schädlinge haften. Dieser Leim ist geruchlos und frei von insektiziden Wirkstoffen. Der Leim behält lange seine Klebfähigkeit und tropft auch bei hohen Temperaturen nicht von der Tafel.
Aufwandmenge:
Die Gelbtafeln sollten gleichmäßig über die Fläche verteilt werden. Pro m² sollte eine Gelbtafel zwischen die Pflanzen gehangen werden.
Wirkstoff:
Insektizidfreier Spezialleim
Pflanzenschutzmittel und Biozide vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformation lesen.
Eine wichtige Information für Sie! Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.