Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | GLOBARYLL 100 |
Zulassungsnummer: | 006166-00 |
Zulassungsinhaber: | GLOBACHEM NV |
Zulassungsende: | 30.08.25 |
Wirkungsbereich: | Wachstumsregler |
Wirkstoff: | 100 g/l 6-Benzyladenin |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H315 Verursacht Hautreizungen H318 Verursacht schwere Augenschäden H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht GLOBARYLL 100
Link BVL Anwendungsliste GLOBARYLL 100
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link GLOBARYLL 100
Produktname
GLOBARYLL 100 1 Liter - Wachstumsregler zur Fruchtausdünnung
Anwendungsbeschreibung:
GLOBARYLL 100 ist ein Wachstumsregler zur Fruchtausdünnung bei Äpfeln.
Anwendungsempfehlung:
GLOBARYLL 100 wird nach derzeitigen Erkenntnissen von allen Apfelsorten gut vertragen.
Apfel
Von Fruchtdurchmesser 10 mm (Nachblütefruchtfall) bis 20 mm (Haselnussgröße)
Zur Fruchtausdünnung
0,75 l/ha und je m Kronenhöhe in 500 l/ha und je m Kronenhöhe Wasser, Anzahl Behandlungen: In der Anwendung: 1, in der Kultur bzw. je Jahr: 1 spritzen
HINWEISE ZUR SACHGERECHTEN ANWENDUNG
WICHTIGE HINWEISE
Empfohlene Aufwandmenge: witterungsabhängig und in Abhängigkeit vom erwünschten Ausdünnungs-grad 0,5 – 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe. Zerstäubung mit einem hohen Wasservolumen (500 l/ha und je m Kronenhöhe).
Anwendungszeitpunkt: Der optimale Anwendungszeitpunkt für dieses Produkt ist bei einem durchschnittlichen Fruchtdurchmesser (mehrjähriges Holz) von 10 bis 12 mm (spätestens: 14 mm), gemessen an der Mittelfrucht.
Ansetzvorgang:
Pflanzenschutzmittel vor Gebrauch gut schütteln. ¾ der Wassermenge in Spritzgerätebehälter einfüllen, Rührwerk einschalten, GLOBARYLL 100 zugeben und fehlende Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe bei laufendem Rührwerk umgehend ausbringen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als unbedingt benötigt wird.
Mischbarkeit:
GLOBARYLL 100 kann mit der Mehrzahl der Kontaktfungizide, die im Obstbau zugelassen sind, gemischt werden. Nicht mit anderen Wachstumsreglern ausbringen. Nicht gemeinsam mit EC-formulierten Insektiziden ausbringen. Die Hinweise zur Mischbarkeit in den Gebrauchsanleitungen der Mischpartner sind zu beachten. Da nicht alle in der Praxis vorkommenden Gegebenheiten für uns voraussehbar sind, die die Mischbarkeit, Wirksamkeit und Verträglichkeit einer Tankmischung im Einzelfall beeinflussen können, empfehlen wir einen Versuch in kleinen Mengen. Für gegebenenfalls auftretende negative Auswirkungen durch von uns nicht empfohlene Tankmischungen, speziell Mehrfachmischungen, haften wir nicht, da nicht alle in Frage kommenden Mischungen geprüft werden können.
Ausbringung der Spritzflüssigkeit:
Für ein gutes Resultat ist warmes Wetter und eine hohe Luftfeuchtigkeit (> 70 %) Voraussetzung. Nur auf trockene Bäume sprühen. Unmittelbar nach der Anwendung sollte eine Wärmeperiode von 2-3 Tagen mit Temperaturen von min. 18°C, besser noch 20°C folgen. Auf eine ausreichende Benetzung von Blättern und Früchten ist zu achten.
Aufwandmenge und Dosierung:
Empfohlene Aufwandmenge: witterungsabhängig und in Abhängigkeit vom erwünschten Ausdünnungs-grad 0,5 – 0,75 l/ha und je m Kronenhöhe. Zerstäubung mit einem hohen Wasservolumen (500 l/ha und je m Kronenhöhe).
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: 100 g/l 6-Benzyladenin
Formulierung: Wasserlösliches Konzentrat ( SL
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
Xn (Gesundheitsschädlich)
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.