Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Forum |
Zulassungsnummer: | 034315-00 |
Zulassungsinhaber: | BASF SE |
Zulassungsende: | 15.02.2026 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkungsstoff: | Dimethomorph |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Systemische Sicherheit zur Bekämpfung von Falschem Mehltau in Hopfen und Gemüse.
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM Auflagen und Hinweis Übersicht Forum
Link BVL Anwendungsliste Forum
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt Hersteller Forum
Produktname:
Forum 10 Liter Dimethomorph BASF
Anwendungsbeschreibung:
systemische Sicherheit zur Bekämpfung von Falschem Mehltau in Hopfen und Gemüse
Anwendungsempfehlung:
Tiefenwirksames Fungizid zur Bekämpfung des Falschen Mehltaus (Peronospora humuli) im Hopfenbau, an Spinat, Stielmangold und Schnittmangold, gegen Blauschimmel im Tabak, gegen Falsche Mehltaupilze in frischen Kräutern, Rucola-Arten, Endivien, Salate, Blumenkohle, Kohlrabi, Radieschen und Rettich sowie Kürbis-Hybriden, Gurke, Patisson, Zucchini, gegen Kraut- und Braunfäule in Tomate, gegen Falschen Mehltau in Blattkohle und Phytophthora-Arten in Chicorée (Wurzelnutzung für Treiberei), gegen Falsche Mehltaupilze in Anis, Koriander, Kümmel Schnittsellerie sowie gegen pilzliche Blattfleckenerreger und pilzliche Doldenerkrankungen in Dill und Gewürzfenchel
Aufwandmenge und Dosierung:
Siehe Gebrauchsanleitung PDF Datei Download
Wirkstoff:
Wirkstoffgehalt: 150 g/l Dimethomorph
Formulierung: Dispergierbares Konzentrat
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV
Umweltgefährlich, Gesundheitsschädlich
Kennzeichnung nach GefStoffV
R 51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
R 22 : Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
R 41 : Gefahr ernster Augenschäden
S 2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen
S 13: Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten
S 26: Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren
S 35: Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden
S 39: Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen
S 46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen
S 57: Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.