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Handelsbezeichnung: | FLEXIDOR |
Zulassungsnummer: | 043673-00 |
Zulassungsinhaber: | Corteva Agriscience |
Zulassungsende: | 31.12.24 |
Wirkungsbereich: | Herbizid |
Wirkstoff: | 500 g/l Isoxaben |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Produktname:
Flexidor 1 Liter Spiess Urania
Anwendungsbeschreibung
Flexidor 1 Liter Spiess Urania Selektives Vorauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von aus Samen auflaufenden zweikeimblättrigen Unkräutern
Anwendungsempfehlung:
Selektives Vorauflauf-Herbizid zur Bekämpfung von aus Samen auflaufenden zweikeimblättrigen Unkräutern in
- Baumschulgehölzpflanzen ab 1. Standjahr (Verschulbeete und Quartiere)
- Laub- und Nadelholz auf Jungwuchsflächen, Verschulbeeten und Quartieren (im Forst )
- Ziergehölzen
- Kernobst
- Ziergehölzen (Baumschulcontainer und Stellflächen), Steinobst, Johannis- und Himbeerartigem Beerenobst, Erdbeeren (§18a PflSchG).
Wirkungsweise:
Flexidor ist ein Vorauflaufherbizid mit Bodenwirkung zur Bekämpfung von aus Samen auflaufenden zweikeimblättrigen Unkräutern. Es enthält den Wirkstoff Isoxaben aus der Gruppe der Benzamidderivate (Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): L). Dieser wird von den Wurzeln keimender Unkräuter aufgenommen und unterbricht das Hypokotyl- und Wurzelwachstum durch Hemmung des Einbaus von Leucin in die Eiweißmoleküle der Schadpflanzen. Isoxaben wird im Boden nur geringfügig verlagert. Der Wirkstoff verbleibt nach der Anwendung in der obersten Bodenschicht (0 - 3 cm) und entfaltet dort seine Wirkung. Unkräuter, welche in tieferen Schichten keimen und dort ihre Wurzeln ausbilden, werden daher nur unzureichend erfasst (z. B. Klettenlabkraut, Bingelkraut). Flexidor wirkt nicht gegen bereits aufgelaufene und aus Wurzeln wieder austreibende Unkräuter. Flexidor bleibt mehrere Monate wirksam, so dass auch spätkeimende Unkräuter erfasst werden.Eine feinkrümelige Bodenstruktur und ausreichende Bodenfeuchtigkeit ist für eine gute Wirkung von Flexidor entscheidend. Nur bei ausreichender Niederschlagsmenge gelangt der Wirkstoff in die Wurzelzone der Unkräuter und kann wirksam werden. Unter trockenen Bedingungen erweist sich eine Beregnung als vorteilhaft. Bei Anwendung im zeitigen Frühjahr ist in der Regel ausreichende Bodenfeuchtigkeit durch Niederschläge sichergestellt. Der Einsatz von Flexidor erfolgt vor Austrieb der Kulturpflanzen (in der Vegetationsruhe) auf unkrautfreien Boden. Im Hinblick auf die Kulturpflanzenverträglichkeit ist nach eigenen Erfahrungen bei vielen Baum- und Gehölzarten auch eine Behandlung nach dem Austrieb möglich. Detaillierte Informationen können über die Beratung angefordert werden. Flexidor erfasst ausschließlich die nach der Anwendung aus Samen auflaufenden zweikeimblättrigen Unkräuter. Da vorhandene Unkräuter und Ungräser nicht erfasst werden, müssen diese zuvor mit Blattherbiziden behandelt werden. Eine Mischung von Flexidor und Blattherbiziden zur gemeinsamen Anwendung kann nur bei geringem Unkrautbesatz empfohlen werden, da ansonsten Flexidor zu stark an die Blattmasse gebunden wird und nicht im erforderlichen Maße an den Wirkort Boden gelangt. Daher sollte die Bekämpfung bereits aufgelaufener Unkräuter und Ungräser rechtzeitig vor der Anwendung von Flexidor erfolgen. Ein feuchter, feinkrümeliger und unkrautfreier Boden ist die Voraussetzung für eine gute Wirkung. Bei Böden mit hohen Humusgehalten (über 5%) ist eine Minderwirkung durch Festlegung des Wirkstoffs möglich.
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Aufwandmenge und Dosierung
Baumschulgehölzpflanzen
Flexidor wird in Baumschulgehölzpflanzen im Frühjahr vor dem Austrieb (in der Vegetationsruhe), vor den Auflaufen der Unkräuter, in Verschulbeeten und Quartieren ab dem 1. Standjahr mit einer Aufwandmenge von 1,0 l/ha gespritzt. Wasseraufwandmenge: 300 - 600 l/ha. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Laub- und Nadelholz (im Forst )
Flexidor wird in Laub- und Nadelholz im Frühjahr vor dem Austrieb (in der Vegetationsruhe), vor dem Auflaufen der Unkräuter, in Verschulbeeten und Quartieren, als Reihenbehandlung, sowie auf Jungwuchsflächen, ab dem 1. Standjahr mit einer Aufwandmenge von 1,0 l/ha gespritzt. Wasseraufwandmenge: 300 - 600 l/ha. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Ziergehölze
Flexidor wird in Ziergehölzen im Frühjahr vor dem Austrieb (in der Vegetationsruhe), vor dem Auflaufen der Unkräuter, auf Jungwuchsflächen ab dem 1. Standjahr mit einer Aufwandmenge von 1,0 l/ha gespritzt. Wasseraufwandmenge: 300 - 600 l/ha.Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Kernobst
Flexidor wird im Kernobst ab 1. Standjahr vor der Blüte, vor dem Auflaufen der Unkräuter, mit einer Aufwandmenge von 1,0 l/ha als Reihenbehandlung gespritzt. Wasseraufwandmenge: 300 - 600 l/ha. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Johannis- und Himbeerartiges Beerenobst
Flexidor wird in Johannis- und Himbeerartigem Beerenobst ab Pflanzjahr, bis Blühbeginn, bis BBCH 08 der Unkräuter, mit einer Aufwandmenge von 0,5 l/ha als Reihenbehandlung gespritzt. Wasseraufwandmenge: 300 - 600 l/ha. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Erdbeeren
Flexidor wird in Erdbeeren, ausgenommen zur Pflanzguterzeugung, nach der Ernte oder im Pflanzjahr, nach dem Pflanzen, vor dem Auflaufen der Unkräuter (bis BBCH 08), mit einer Aufwandmenge von 0,4 l/ha gespritzt. Wasseraufwandmenge: 300 - 600 l/ha. Maximal eine Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr.
Wirkstoff:
500 g Isoxaben /l
Suspensionskonzentrat (SC)
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Gebrauchsanleitung –Produktbeschreibung-Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).