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Handelsbezeichnung: | Ferramol Schneckenkorn |
Zulassungsnummer: | 034496-00 |
Zulassungsinhaber: | W. NEUDORFF GMBH KG |
Zulassungsende: | 31.12.31 |
Wirkungsbereich: | Molluskizid |
Wirkstoff: | 9,9 g/kg Eisen-III-phosphat |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | -/- |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: | -/- |
Produktname:
Ferramol Schneckenkorn 10 kg Neudorff
Anwendungsbeschreibung:
Schneckenköder für die Anwendung im Acker-, Gemüse, Zierpflanzen- und Obstbau
Anwendungsempfehlung:
- 9,9 g/kg Eisen-III-Phosphat
- gegen Nacktschnecken an allen Gemüse-, Obst- und Zierpflanzen-Arten
- Eisenverbindung als Wirkstoff, wie sie auch in der Natur vorkommt
- nicht giftig für Haustiere
- schont Igel, Regenwürmer, Bienen und andere Nützlinge
- durch speziellen Wirkmechanismus keine Schneckenkadaver sichtbar
- kein Ausschleimen der Schnecken
- extrem regenfest durch innovative Ködertechnologie
- Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig
- für integrierte und biologische Produktion geeignet
Wirksamkeit
In langjährigen Versuchen hat Ferramol Schneckenkorn seine hervorragende Wirksamkeit wiederholt unter Beweis gestellt.Die guten Resultate sind dabei gegen verschiedene Schneckenarten (Acker- und Wegschnecken) erzielt worden, so dass unabhängig von der auftretenden Schneckenart ein sicherer Schutz der Kulturen gewährleistet istFerramol Schneckenkorn enthält als Wirkstoff Eisen-III-phosphat. Eisenphosphat kommt auch natürlicherweise im Boden vor.Der Wirkstoff wird von den Bodenmikroorganismen vollständig in Eisen und Phosphat umgewandelt.Ferramol Schneckenkorn wird von den Schnecken gefressen und bewirkt nach der Aufnahme einen schnellen Fraßstopp. Der Wirkstoff führt zu Zellveränderungen im Kropf und der Mitteldarmdrüse. Kurz nach Aufnahme des Wirkstoffs hören die Schnecken auf zu fressen und ziehen sich in ihre Verstecke zurück, wo sie nach einigen Tagen verenden. Da die Wirkung nicht auf einem Wasserentzug der Schnecken beruht, kommt es zu keiner Beeinträchtigung der Wirksamkeit bei feuchter Witterung.Anders als bei metaldehydhaltigen Ködern, schleimen die Schnecken nicht aus und es sind kaum verendete Schnecken auf dem Feld zu sehen. Schnecken, die den Wirkstoff aufgenommen haben, reagieren kaum noch auf Berührungsreize und haben oft eine lederartig trockene Haut.
Köderformulierung
Ferramol Schneckenkorn wird mit Hilfe einer neuen Ködertechnologie hergestellt. Die Köderpellets quellen bei Kontakt mit der Bodenfeuchtigkeit auf und werden so für die Schnecken besonders attraktiv. Die spezielle Formulierung verhindert jedoch ein Zerfallen des Köders.Bei vorübergehenden Trockenperioden geht das Korn wieder in seinen Ausgangszustand über. Bei erneuter Feuchtigkeit quellen die Pellets wieder auf. Schnecken verhalten sich bei der Futtersuche relativ unspezifisch. Daher ist es entscheidend, eine möglichst hohe Köderdichte zu erreichen, damit die Schnecken schnell auf den Köder treffen. Deshalb wurde die Länge der Ferramol-Pellets optimiert.
Ferramol Schneckenkorn ist laut EG-Verordnung für den ökologischen Landbau für biologisch wirtschaftende Betriebe zugelassen.
Aufwandmenge und Dosierung:
Aufwandmenge 2,5-5 g/m2 breitflächig ausstreuen
Raps
Ferramol Schneckenkorn ist im Rapsanbau mit einer Aufwandmenge von 25 kg/ha zugelassen. In vielen Versuchen hat sich die Ausbringung von 12 kg/ha bei der Bekämpfung von Ackerschnecken (Deroceras-Arten) als ausreichend erwiesen. Bei stetiger Zuwanderung und Befalls fördernder Witterung muss nach einer Woche nachgestreut werden. Die Ausbringung kurz nach der Aussaat bis zum Zeitpunkt des Auflaufens hat sich als optimal erwiesen. Die Ausbringung kann mit einem Dünger Streuer oder speziellem Schneckenkorn Streuer erfolgen.
Gartenbau
Ferramol Schneckenkorn ist im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau mit einer Aufwandmenge von 25-50 kg/ha zugelassen. In vielen Versuchen hat sich auch in gartenbaulichen Kulturen die Ausbringung von geringeren Mengen bei der Bekämpfung von Ackerschnecken (Deroceras-Arten) als ausreichend erwiesen. Bei starkem Schneckendruck sollte nach einer Woche nachgestreut werden. Bei der Bekämpfung von Wegschnecken sollte die Aufwandmenge von 25 kg nicht unterschritten werden. Bei Anwendung im Gemüse-, Obst-, und Zierpflanzenanbau muss Ferramol® Schneckenkorn zwischen den Kulturen ausgebracht werden. Eine Ausbringung über den Kulturen ist wegen eventuell im Erntegut verbleibende Granulat Körner nicht zugelassen. Das Ausstreuen kann z.B. per Hand, mit einer Gießkanne ohne Gießtülle oder einem Reihen Dünger Streuer erfolgen. Bitte beachten Sie die Anweisungen der Gerätehersteller. Die Ausbringung direkt nach der Aussaat/Pflanzung hat sich bewährt.
Wir empfehlen, Ferramol nicht mit Düngern zu mischen. Durch die unterschiedlichen Korngrößen von Ferramol Schneckenkorn und Düngern kann eine Entmischung stattfinden.
Wirkstoff:
9,9 g/kg Eisen-III-Phosphat
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).