Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | Delan WG |
Zulassungsnummer: | 004424-00 |
Zulassungsinhaber: | BASF SE |
Zulassungsende: | 31.01.24 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkstoff: | 700 g/kg Dithianon |
Kennzeichnung n. GefStoffV: | H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken H331 Giftig bei Einatmen H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Sicherheitsdatenblatt: DELAN WG 5 kg BASF
Produktbeschreibung: DELAN WG 5 kg BASF
Produktname:
DELAN WG 5 kg BASF
Anwendungsbeschreibung:
Kontaktfungizid zur Bekämpfung von Falschem Mehltau, Schorf an Kernobst, Fungizid im Weinbau.
Anwendungsempfehlung:
Kontaktfungizid zur Bekämpfung von Falschem Mehltau, Rotem Brenner und Phomopsis (Schwarzfleckenkrankheit) im Weinbau, Schorf an Kernobst, Falschem Mehltau in Hopfen, Sprühfleckenkrankheit, Kirschenschorf, Blattbräune und Schrotschusskrankheit in Kirschen, sowie Kräuselkrankheit in Pfirsichen und Aprikosen Delan WG besitzt eine umfassende Wirkung gegen zahlreiche Pilzkrankheiten ohne Resistenzrisiko. Es ist ein Kontaktfungizid zum vorbeugenden Einsatz, das die Sporenkeimung unterbindet. Wirkstoffdepots haften stabil und gleichmäßig an den Pflanzen und bilden einen regenfesten Spritzbelag. Diese Wirkstoffdepots werden durch Niederschläge und Tau immer wieder aktiviert und gewährleisten eine sichere und lang anhaltende Wirkung.
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Aufwandmenge und Dosierung:
Gegen Sekundärinfektionen mit Falschem Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen
- bis Entwicklungsstadium 37 0,9 kg/ha
- bis Entwicklungsstadium 55 1,4 kg/ha
- über Entwicklungsstadium 55 2 kg/ha
Die Behandlung erfolgt bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf im Spritzoder Sprühverfahren. Max. 10 Anwendungen in der Kultur pro Jahr Insgesamt dürfen pro Vegetationsperiode nicht mehr als 14,9 kg/ha Delan WG ausgebracht werden.
Gegen Kräuselkrankheit an Aprikose und Pfirsich
0,25 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 500 l Wasser/ha und m Kronenhöhe Die Behandlung erfolgt ab Knospenschwellen im Spritz- oder Sprühverfahren. Maximale Zahl der Behandlungen:
- in dieser Anwendung: 3
- für die Kultur bzw. je Jahr 3
- Abstand: 10 – 14 Tage
Gegen Schorf an Birne (ab ES 65) 0,25 kg/ha und je m Kronenhöhe
in max. 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Die Behandlung erfolgt bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis ab Vollblüte im Spritz- oder Sprühverfahren. Maximale Zahl der Behandlungen:
- in dieser Anwendung: 8
- für die Kultur bzw. je Jahr 12
Gegen Schorf an Kernobst (ausgenommen Birne) - 0,25 kg/ha und m Kronenhöhe in max. 500 l Wasser/ha und m Kronenhöhe Die Behandlung erfolgt bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndienstaufruf im Spritzoder Sprühverfahren. Max. 12 Anwendungen in der Kultur pro Jahr
Gegen Rebenperonospora
Basisaufwand: 0,2 kg/ha in max. 400 l/ha Wasser
Entwicklungsstadium 61 (BBCH – Code) 0,4 kg/ha in max. 800 l/ha Wasser
Entwicklungsstadium 71 (BBCH – Code) 0,6 kg/ha in max. 1200 l/ha Wasser
Entwicklungsstadium 75 (BBCH – Code) 0,8 kg/ha in max. 1600 l/ha Wasser
Spritzen oder Sprühen bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis. Maximal 8 Behandlungen in dieser Anwendung Maximal 8 Behandlungen in der Kultur bzw. pro Jahr.
Wirkstoff:
Dithianon (700 g/kg)
Wasserdispergierbares Granulat (WG)
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).