Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | CHORUS |
Zulassungsnummer: | 024411-00 |
Zulassungsinhaber: | Syngenta Agro GmbH |
Zulassungsende: | 15.03.2026 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkstoff: | 500 g/kg (50,0 Gew.-%) Cyprodinil |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Chorus ist ein Fungizid zur Bekämpfung von Schorf in Kernobst.
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Link BVL Datenblatt PSM ChorusAuflagen und Hinweis Übersicht
Link BVL Anwendungsliste Chorus
Ausführliche Produktbeschreibung und Sicherheitsdatenblatt siehe Hersteller link Chorus
Anwendungsbeschreibung für Chorus 50 WG von Syngenta
Fungizid zur Bekämpfung von Schorf in Kernobst
Anwendungsempfehlung:
CHORUS enthält 500 g/kg des Wirkstoffs Cyprodinil, der zur Wirkstoffgruppe der Anilinopyrimidine gehört. Cyprodinil verhindert bereits das Eindringen des Pilzes und hemmt aufgrund seiner systemischen und translaminaren Eigenschaften auch die weitere Ausbreitung im Blattgewebe. Aufgrund dieser Eigenschaften ist CHORUS sowohl vorbeugend (protektiv) als auch heilend (kurativ) wirksam. Aufgrund seines besonderen Wirkstoffverhaltens weist CHORUS auch unter feucht-kühlen Witterungsbedingungen eine hohe Aktivität gegen Schorf auf. Kernobst: Schorf (Venturia inaequalis und Venturia pyrina) CHORUS erwies sich bisher in der empfohlenen Aufwandmenge in allen Apfel- und Birnensorten als gut verträglich und berostungsneutral. CHORUS kann zur Bekämpfung von Schorf an Kernobst ab dem Mausohrstadium bis zum Ende der Blüte eingesetzt werden (spritzen oder sprühen). Die Anwendung sollte ab Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis erfolgen. Bei vorbeugender Anwendung sind die Spritzabstände von 6 – 7 Tagen im Anwendungszeitraum für CHORUS (Vorblüte und Blütephase) dem starken Laubzuwachs bzw. dem Infektionsgeschehen anzupassen. Unter Verwendung von Schorfwarngeräten kann CHORUS bis 24 Stunden nach der Infektion angewendet werden.
Aufwandmenge und Dosierung:
Kernobst (Freiland) Schorf (Venturia ssp.) 0,15 kg/ha und je m Kronenhöhe in maximal 500 l Wasser/ha und je m Kronenhöhe Bis zum Ende der Blüte (BBCH 69) Bei Infektionsgefahr bzw. nach Warndiensthinweis Maximal drei Anwendungen im Abstand von 6 bis 10 Tagen; spritzen oder sprühen.
Wirkstoff:
Wasserdispergierbares Granulat mit
500 g/kg (50,0 Gew.-%) Cyprodinil
Angaben laut Chemikalien Verbots Verordnung ausführliche Details siehe Produktbeschreibung Herstellerlink
N (Umweltgefährlich)
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).