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Handelsbezeichnung: | CCC720 |
Zulassungsnummer: | 034046-60 |
Zulassungsinhaber: | TAMINCO BVBA |
Zulassungsende: | 30.11.2024 |
Wirkungsbereich: | Wachstumsregler |
Wirkstoff: | 558,3 g/l Chlormequat (720 g/l Chlorid) |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Sicherheitsdatenblatt: CCC 720 Bayer 10 Liter
Produktbeschreibung: CCC 720 Bayer 10 Liter
Produktname:
CCC 720 Bayer 10 Liter
Anwendungsbeschreibung:
Wachstumsregler zur Halmverkürzung und -festigung von Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Sommerweizen und Hafer.
Anwendungsempfehlung:
Wachstumsregler zur Halmverkürzung und -festigung von Winterweizen, Winterroggen, Triticale, Sommerweizen und Hafer. CCC 720 enthält als Wirkstoff das wasserlösliche Chlormequatchlorid. Dieser Wirkstoff wird von der Pflanze in erster Linie über das Blatt, aber auch über die Wurzel aufgenommen. Der Halm wird verkürzt, der Halmdurchmesser vergrößert und die Halmwand verstärkt, so dass die Standfestigkeit der Pflanze verbessert wird und das Eindringen des Erregers der Halmbruchkrankheit (Pseudocercosporella herpotrichoides) erschwert wird.CCC 720 sollte immer dann angewendet werden, wenn mit Lager gerechnet werden muss. Besonders bewährt hat sich das Produkt bei optimaler Frühjahrsdüngung. In mangelhaft ernährten und dünn stehenden Beständen, auf Böden mit ungünstigem Kalkzustand, bei Staunässe und Trockenschäden sowie auf Grenz- und Übergangsböden im Weizenanbau ist von einer Anwendung abzuraten. Frost kurz vor oder nach der Spritzung beeinflusst die Wirkung von CCC 720 nicht, wenn es ohne Wuchsstoffherbizide gespritzt wird. Nach der Spritzung sollte es mindestens 1 Stunde nicht regnen. Wüchsiges Wetter begünstigt die Wirkung des Wachstumsreglers. Eine gründliche Unkraut- und Ungrasbekämpfung ist jedoch unerlässlich, weil das verkürzte Getreide leichter von Unkraut überwachsen werden kann.CCC 720 zeigt bei allen Getreidearten (Weizen, Roggen, Triticale und Hafer) und derzeit bekannten Sorten nach bisherigen Erfahrungen eine gute Pflanzenverträglichkeit und Wuchshemmung.
Aufwandmenge und Dosierung:
Winterweizen: Der optimale Termin für eine Behandlung mit CCC 720 liegt zum Zeitpunkt der Hauptbestockung (Entwicklungsstadium BBCH 25), ist aber bereits ab Bestockungsbeginn bis 1-Knoten-Stadium (BBCH 21 - 31, d. h. bei 10 bis höchstens 25 cm Bestandshöhe) möglich. Die Höchstrichtmenge von 2,1 Liter darf, unter Beachtung der Wartezeit, nicht überschritten werden.
Sommerweizen: Der beste Termin für eine Behandlung mit CCC 720 liegt ab Beginn der Bestockung bis Bestockungsende (BBCH 21 - 29). Die Höchstrichtmenge von 1,3 Liter darf, unter Beachtung der Wartezeit, nicht überschritten werden.
Winterroggen/Triticale: Hier liegt der beste Termin für eine Behandlung vom Beginn des Schossens bis zum Erscheinen des letzten Blattes (BBCH 30 - 37). Die Höchstrichtmenge von 2,0 Liter darf, unter Beachtung der Wartezeit, nicht überschritten werden.
Hafer: Vom 2-Knoten-Stadium bis zum Öffnen der Blattscheide (BBCH 32 - 49). Die Höchstrichtmenge von 2,0 Liter darf, unter Beachtung der Wartezeit, nicht überschritten werden.
Wirkstoff:
720 g/l Chlormequatchlorid
Formulierung: SL (Wasserlösliches Konzentrat)
Genehmigungen nach § 18 a Abs. 1 PflSchG sind zu beachten siehe Produktbeschreibung Hersteller
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).