Handelsbezeichnung: | Blautafeln - Extra Insektenfangtafeln |
Zulassungsnummer: | -/- |
Zulassungsinhaber: | Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co.KG Elektronstrasse 8 06749 Bitterfeld-Wolfen info@schopf-bitterfeld.de |
Zulassungsende: | -/- |
Wirkungsbereich: | Insektenfangtafeln |
Wirkungsstoff: | -/- |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | -/- |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: | -/- |
Sicherheitsdatenblatt und Produktinformationen siehe Herstellerlink
Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig
Produktname:
Blautafeln - Extra Insektenfangtafeln
Anwendungsbeschreibung:
Blautafeln – Extra Insektenfangtafeln sind giftfrei und werden als Spezialindikator gegen die Thripse eingesetzt.
Anwendungsempfehlung:
Die beleimten Tafeln werden zur Reduzierung und Erkennung der Thripse zum frühestmöglichen Zeitpunkt eingesetzt. Der Einsatz ist im Freien ebenso wie im Gewächshaus möglich. Um die Entwicklung der Thripse möglichst früh zu begrenzen bzw. zu unterbinden, ist es empfehlenswert die Tafeln bereits vor der Blütezeit anzubringen. Die blaue Farbe ist dabei der Farbe einer Blüte nachempfunden. Sie können mit den Tafeln auch den Befall der Pflanzen über einen längeren Zeitraum vergleichen. Hierfür ist es empfehlenswert die Tafeln stets in der gleichen Größe und am gleichen Ort anzubringen. Eine Nummerierung dieser erleichtert Ihnen den Vergleich. Durch die Perforierung ist es möglich die Blautafeln zu teilen.
Aufwandmenge und Dosierung:
Je nachdem, wie stark der Befall durch die Schädlinge ist und zu welchem Zeitpunkt, bringen Sie entsprechend die Tafeln an. Für die Früherkennung empfiehlt sich pro 2 m² eine Tafel.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).