Bellis 5 kg

349,00 EUR
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Art.Nr.:
6767-00-5000
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4-8 Tage (Ausland abweichend)
Verfügbarkeit:
99
Grundpreis:
69,80 EUR pro Kilogramm
Gewicht in KG:
7,000
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Handelsbezeichnung:   Bellis
Zulassungsnummer: 006767-00
Zulassungsinhaber: BASF SE
Zulassungsende:  31.01.2025
Wirkungsbereich:  Fungizid
Wirkstoff:

128 g/kg Pyraclostrobin

252 g/kg Boscalid

Kennzeichnung nach GefStoffV: H411 - Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
H315 - Verursacht Hautreizungen.
H331 - Giftig bei Einatmen.
H400 - Sehr giftig für Wasserorganismen.
H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
H335 - Kann die Atemwege reizen.
H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
H318 - Verursacht schwere Augenschäden.
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt:
 

Bellis ist ein Kombinationsfungizid gegen pilzliche Lagerfäulen, Echten Mehltau und Schorf an Kernobst sowie echten und Falschen Mehltau an Hopfen.

"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"

Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.

Anwendungsbeschreibung:
Bellis ist ein neues Kombinationsfungizid aus den Wirkstoffen F 500 (Pyraclostrobin) und Boscalid. Die Wirkstoffkombination verhindert die Sporenkeimung, die Keimschlauchausbildung und verringert das Myzelwachstum sowie die Sporulation. Beste Wirkungen werden bei vorbeugendem Einsatz erzielt. Der Wirkstoff F 500 ist ein fungizider Wirkstoff aus der Gruppe der Strobilurine, der von den behandelten Pflanzenteilen aufgenommen wird und lokalsystemische und translaminare Aktivität zeigt. Somit können auch Pilzstadien erfasst werden, die sich in tieferen Gewebeschichten etabliert haben. Zudem wird der Wirkstoff an die Wachsschicht der Pflanze gebunden und bildet dort Depots. Der Wirkstoff Boscalid gehört zur Wirkstoffgruppe der Carboxamide. Er verhindert die Sporenkeimung und zeigt eine hemmende Wirkung auf die Keimschlauchausbildung, das Myzelwachstum und die Sporulation der pilzlichen Schaderreger. Boscalid wirkt vorbeugend, wird über das Blatt aufgenommen und in der Pflanze systemisch akropetal verlagert.

Aufwandmenge und Dosierung:
Kernobst gegen pilzliche Lagerfäulen inklusive Lagerschorf an Kernobst  BBCH 77 bis 85 - 0,267 kg/ha/m Kronenhöhe

  • Gegen Echten Mehltau an Kernobst  BBCH 54 bis 85 0,267 kg/ha/m Kronenhöhe
  • Gegen Schorf an Kernobst  BBCH 54 bis 85 0,267 kg/ha/m

Gegen Echten Mehltau an Hopfen (Sphaerotheca macularis)
bis BBCH 37: 0,9 kg/ha
BBCH 37-55: 1,4 kg/ha
ab BBCH 55: 2 kg/ha
Gegen Falschen Mehltau an Hopfen (Sekundärinfektion) (Pseudoperonospora humuli)
bis BBCH 37: 0,9 kg/ha
BBCH 37-55: 1,4 kg/ha
ab BBCH 55: 2 kg/ha 

  • Gegen Echten Mehltau an Kernobst (Podosphaera leucotricha) BBCH 54 bis 85: 0,267 kg/ha/m Kronenhöhe in max. 500 l Wasser/ha/m Kronenhöhe
  • Gegen Schorf an Kernobst (Venturia inaequalis, V.pirina) BBCH 54 bis 85: 0,267 kg/ha/m Kronenhöhe in max. 500 l Wasser/ha/m Kronenhöhe


Kernobst
Kommt Bellis 5kg bei Kernobst gegen pilzliche Lagerfäulen inklusive Lagerschorf an Kernobst zum Einsatz, sind hier maximal zwei Anwendungen möglich, die vor der Ernte stattfinden sollten. Die erste erfolgt dabei frühestens sechs Wochen vor dem Erntebeginn, die zweite Anwendung sollte spätestens sieben Tage vor dem Erntebeginn erfolgen.
Im Kampf gegen Echten Mehltau an Kernobst erfolgt die erste Behandlung mit Bellis 5 kg nach dem ersten Warndiensthinweis oder ab dem Moment der Infektionsgefahr. Im Anwendungsjahr werden so Sekundärinfektionen behandelt. Findet die Behandlung mit Bellis 5 kg zum Triebschluss statt, werden damit die Terminalknospen vor dem Mehltaubefall geschützt und bewirkt für das folgende Jahr eine Verminderung des Primärbefalls.
Um gegen Schorf an Kernobst erfolgreich zu wirken, sollte Bellis 5 kg ab dem Warndiensthinweis oder dem Zeitpunkt der Infektionsgefahr zum Einsatz kommen. Wird Bellis 5 kg vorbeugend vor einer Infektion angewandt, erzielt es die beste Wirkung.
Pro Jahr sind maximal vier Behandlungen möglich, zwischen denen 8 bis 14 Tage liegen sollten.
Es kann durchaus sinnvoll sein, Bellis 5 kg mit anderen Mitteln zu kombinieren. Dabei muss jedoch darauf geachtet werden, dass diese Mittel Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz besitzen.
 
Hopfen
Wird Bellis 5 kg gegen Echten Mehltau und gegen Falschen Mehltau an Hopfen eingesetzt, ist die Behandlung ab dem Warndiensthinweis bzw. der Infektionsgefahr empfehlenswert. Maximal drei dieser Behandlungen dieser Art sind pro Jahr empfehlenswert. Zwischen den Behandlungen sollten 8 bis 14 Tage liegen. Ist die Wirkung des Mittels nicht ausreichend, können weitere Mittel eingesetzt werden.

Wirkstoff:

252 g/kg Boscalid
128 g/kg F 500  

Gefahrenhinweise:
N - Umweltgefährlich.
T - Giftig.
Xi - Reizend.
51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
23 - Giftig beim Einatmen.
37/38 - Reizt die Atmungsorgane und die Haut.
50/53 - Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.
36/38 - Reizt die Augen und die Haut.
38 - Reizt die Haut.
41 - Gefahr ernster Augenschäden.
Acute Tox. - Akute Toxizität
Eye Dam./Irrit. - Schwere Augenschädigung/Augenreizung
Aquatic Acute - Gewässergefährdend - akut
Aquatic Chronic - Gewässergefährdend - chronisch
Skin Corr./Irrit. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut
STOT SE Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition)

Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz

Eine wichtige Information für Sie!

Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.

Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!

Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).

Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.

Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern  angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).

Quellenangabe:

BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.

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