Handelsbezeichnung: | Cuprovin 50 |
Zulassungsnummer: | -/- |
Zulassungsinhaber: | Unichem |
Zulassungsende: | -/- |
Wirkungsbereich: | Dünger |
Wirkstoff: | 50 % Kupfer |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendungsbeschreibung:Cuprovin 50 ist ein hochkonzentrierter (anorganischer) Kupfermineraldünger mit Kupfer(II)-trihydroxidchlorid. Neben dem Spurenelement Kupfer enthält dieser Dünger auch Kalzium (Ca) als Sekundärnährstoff.
Anwendungsempfehlung:
Der Dünger wirkt bestens, da ihm auch Ligninsulfonat beigesetzt ist, fördert er Enzymbildung, Photosynthese und Nährstoffaufnahme.
Aufwandmenge und Dosierung:
Der Dünger Cuprovin 50 dient zur Blattdüngung von Pflanzen mit Kupfermangel. Die Dosierung beträgt 1 bis 3 kg/ha mit Wasser bis zu 750 l/ha.
Gefahrenbezeichnung nach GefStoffV:
umweltgefährlich
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Quellenangabe:
BUNDESAMT FÜR VERBRAUCHERSCHUTZ UND LEBENSMITTELSICHERHEIT kurz (BVL) . Über den Internetauftritt des BVL (www.bvl.bund.de) ist das Pflanzenschutzmittelverzeichnis kostenlos abrufbar unter http://www.bvl.bund.de/Pflanzenschutzmittel.
Die Aktualisierung der Daten erfolgt monatlich.