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Handelsbezeichnung: | Aliette WG |
Zulassungsnummer: | 043099-00 |
Zulassungsinhaber: | Bayer CropScience |
Zulassungsende: | 15.03.2026 |
Wirkungsbereich: | Fungizid |
Wirkstoff: | 746 g/kg Fosetyl (800 g/kg Aluminium-Salz) |
Kennzeichnung nach GefStoffV: | H319 Verursacht schwere Augenreizung H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. |
Gefahrenpiktogramme (GHS) Umwelt: |
Aliette WG ist ein Fungizid zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheiten an Hopfen, Erdbeeren, Zierpflanzen sowie Gemüse Kulturen.
"Dieses Produkt ist für die Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nicht zugelassen!"
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten.
Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Anwendungsbeschreibung:
Aliette 1 kg Bayer gegen pilzliche Krankheiten an Hopfen, Erdbeeren, Zierpflanzen sowie Gemüse
Anwendungsempfehlung:
Fungizid zur Bekämpfung von pilzlichen Krankheiten an Hopfen, Erdbeeren, Zierpflanzen sowie Gemüse. Aliette WG besitzt vollsystemische Wirkungseigenschaften. Der Wirkstoff Fosetyl wird in kurzer Zeit von den benetzten. Pflanzenteilen aufgenommen und im Saftstrom der Pflanze sowohl nach oben als auch nach unten bis in die Wurzeln transportiert. Nach der Aufnahme ist ein Abwaschen durch Niederschläge nicht mehr möglich. Diese vollsystemischen Eigenschaften gewähren einen Schutz von innen heraus, wobei auch der zwischen zwei Behandlungen gebildete Neuzuwachs sowie die Wurzeln geschützt werden. Aliette WG hat einerseits eine direkte Wirkung auf den Pilz und stimuliert zusätzlich die natürlichen Abwehrkräfte der Pflanzen.
- Falscher Mehltau (Bremia lactucae) an Kopfsalat, Endivien, Salate
- Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurke
- Falscher Mehltau (Pseudoperonospora humuli) an Hopfen
- Phytophthora cactorum, Phytophthora fragariae an Erdbeere
- Phytophthora-Arten an Zierpflanzen
Aufwandmenge und Dosierung:
Hopfen
Gegen Primärinfektionen durch Hopfenperonospora (Pseudoperonospora humuli) nach dem Aufdecken und bei 25- 30 cm Wuchshöhe bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis 2,5 kg/ha in 1000 l Wasser/ha spritzen oder sprühen.Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 14 Tagen
Erdbeere
Gegen Phytophthora cactorum (Rhizomfäule) im Freiland bei Befallsgefahr vor dem Pflanzen 15 - 20 minütige Tauchbehandlung der Wurzeln und Blattherzen.Aufwandmenge: 5,0 kg in 1000 l
Gegen Phytophthora fragariae (Rote Wurzelfäule) im Freiland bei Befallsgefahr Ende September mit
Dreidüsengabel spritzen. Aufwandmenge: 50,0 kg/ha in 5000 l Wasser/ha
Zierpflanzen
Gegen Phytophthora-Arten an Zierpflanzen im Gewächshaus bei Infektionsgefahr gießen.Maximal 6 Anwendungen im Abstand von 15 - 30 Tagen.
- Kulturen und Topfpflanzen (ab Gefäßgröße 9 - 12 cm): 1,0 kg in 200 l Wasser/100 m2
- Stecklinge, Jungpflanzen und Topfpflanzen mit schwach durchwurzeltem Ballen: 0,5 kg in 200 l Wasser/100 m2
Kopfsalat
Gegen Falschen Mehltau (Bremia lactucae) an Kopfsalat im Freiland 3,0 kg/ha in 600 l Wasser/ha bei
Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen. Maximal 3 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 10 - 12 Tagen.
Gurken
Gegen Falschen Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Gurken
a) im Freiland 3,0 kg/ha in 600 l Wasser bei Infektionsgefahr bzw. ab Warndiensthinweis spritzen.
Maximal 4 Anwendungen für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von 7 - 10 Tagen.
Genehmigung nach § 18 a Abs. 1 PflSchG Produktbeschreibung Bayer
Falsche Mehltaupilze (Peronosporaceae) an Echte Kamille
Falscher Mehltau (Pseudoperonospora cubensis) an Kürbis-Hybriden, Zucchini
Wirkstoff:
800 g/kg Fosetyl-Al
Formulierung: WG (Wasserdispergierbares Granulat)
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).