Die Abgabe dieses Produktes erfolgt nur gegen Vorlage eines Sachkundenachweises und Kopie des Personalausweis. Bei der Eingabe der Lieferadresse haben Sie die Möglichkeit den Inhaber der Sachkunde, die Nummer der Sachkundekarte anzugeben. Eine Kopie der Sachkunde und des Personalausweises können Sie uns online bzw. per Fax oder Email senden.
Handelsbezeichnung: | FERREX Schnecken-Linsen |
Zulassungsnummer: | 008201-00 |
Zulassungsinhaber: | frunol delicia GmbH |
Zulassungsende: | 31.12.31 |
Wirkungsbereich: | Molluskizid |
Wirkstoff: | 25 g/kg Eisen-III-phosphat |
Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle.
Produktname:
FERREX® Schnecken-Linsen
Anwendungsbeschreibung:
Ferrex® kombiniert die Wirkstoffbasis von Eisen-III-Phosphat mit der patentierten und international bewährten Technologie der Schnecken-Linsen. Das Produkt bekämpft erfolgreich Nacktschnecken im Obst-, Gemüse-, Hopfen-, und Zierpflanzenbau, sowie im Ackerbau, unter Glas und im Freiland.
Anwendungsempfehlung:
Nachdem Ferrex® von Nacktschnecken aufgenommen wird, beeinflusst das enthaltene Eisen-III-Phosphat den Calciumstoffwechsel der Schnecken. Es kommt zu einer Störung des flüssigen Körperhaushalts, was mit einer gestörten Futteraufnahme und Schleimproduktion einhergeht. So kommt es zu einem schnellen Nahrungsaufnahme-Stopp. Um das Austrocknen zu vermeiden, können sich die Schnecken beispielsweise noch in Bodenspalten oder unter einer Pflanzendecke verstecken. Sie verkriechen sich im Boden, hinterlassen jedoch keine Schleimspuren mehr. Dort sterben sie nach einigen Tagen ab. Im Rahmen von Ackerbaukulturen kommt es ab der Saat oder nach Beginn des Befalls zur Anwendung. Mithilfe von Schleuder- oder Elektrostreuer ist Ferrex® in der jeweiligen Aufwandmenge gleichmäßig über dem betreffenden Bestand auszubringen. Dabei ist ein Maximum von fünf Anwendungen nicht zu unterschreiten. In Versuchen, sowie im Praxis-Einsatz, sind Streubreiten von bis zu 36 Meter real erreicht worden. Die Streutabellen Einstellung der Düngerstreuer sind auf den Internetseiten der Unternehmen Lehner, AMAZONE, Kverneland (Vicon), APV, RAUCH und Bogballe zu finden
Aufwandmenge und Dosierung:
6 kg/ha; also etwa 60-66 Linsen/m²
Wirkstoff:
25 g/kg Eisen-III-phosphat
Wirkung:
Anzahl der intakten Pflanzen einer behandelten Fläche: 68 Prozent, bei 6 kg/ha – ca. 60 Köder/m², 25 g/kg EISEN-III-PHOSPHAT, amtlich geprüft durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Erste Hilfe:
Kommen die Augen mit Ferrex® in Berührung, ist sofort gründlich mit ausreichend Wasser abzuspülen sowie einen Arzt aufzusuchen. Bei Kontakt mit der Haut sind die betreffenden Stellen mit viel Wasser und Seife abzuwaschen. Kommt es zu Verschlucken, ist sofort ärztlicher Rat notwendig. Dem Arzt ist die Verpackung vorzuzeigen.
Gebrauchsanleitung - Produktbeschreibung - Pflanzenschutzgesetz
Eine wichtige Information für Sie!
Trotz sorgfältigster Arbeit unserer Mitarbeiter sind gelegentliche Abweichungen in der Produktbeschreibung bzw. Artikelbeschreibung nicht auszuschließen. Um Schäden zu vermeiden ist in jedem Fall die aktuelle Produktbeschreibung oder Gebrauchsanweisung, die jedem ausgelieferten Artikel beigefügt ist, für die Anwendung ausschließlich bindend. Die in unserem Online Shop veröffentlichten Beschreibungen haben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und 100%iger Aktualität. Sie dienen lediglich der Kurzinformation für Sie als Kunden.
Entsprechend dem Pflanzenschutzgesetz darf dieses Mittel nur nach der Gebrauchsanweisung eingesetzt bzw. angewendet werden.
Achtung der Gesetzgeber verpflichtet uns auf das Folgende hinzuweisen:
Dieses Mittel ist nicht für den Haus- und Kleingartenbereich zugelassen!
Es darf nur von Personen mit Pflanzenschutzsachkunde erworben werden (einschlägige Berufsausbildung als Gärtner oder Landwirt, Pflanzenschutzsachkundeprüfung).
Seit dem 01.08.2003 gilt ein Verbot von Glyphosat haltigen Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, bei denen die Gefahr des Abschwemmens besteht. Diese Pflanzenschutzmittel dürfen darüber hinaus nur mit vorgelegter schriftlicher Genehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG erworben werden, wenn deren Anwendung auf Nichtkulturland (Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) vorgesehen ist. Das bedeutet: Ein Einsatz wird von Ihnen nur auf Kulturflächen durchgeführt! Falls Sie andere Flächen behandeln wollen, brauchen Sie vor Erwerb dieses Produktes eine Genehmigung.
Sie bestätigen uns durch Ihren Kauf nachfolgende Grundsätze zu erfüllen:
1. Sie haben oder verfügen über die notwendige Sachkunde.
2. Der Einsatz ist nur auf Kulturflächen vorgesehen und wird nur auf diesen ausgeführt (Sie können uns auch eine Behördliche Genehmigung zusenden.)
3. Sie die Pflanzenschutzmittel ausschließlich nach der entsprechenden Gebrauchsanweisung ausbringen. Sie über gute fachliche Praxis verfügen.
4. Sie die erforderlichen Voraussetzungen nach § 10 des Pflanzenschutzgesetzes erfüllen.
Darüber hinaus gilt für sämtliche Pflanzenschutzmittel, dass sie ohne Ausnahmegenehmigung nach § 6 Abs. 3 PflSchG ausschließlich nur auf gärtnerisch, landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen und nicht auf Nichtkulturflächen (z.B. Abstellflächen, Hofflächen, Befestigte Wege und Plätze usw.) und auch nicht unmittelbar an Gewässern angewandt werden dürfen (§6 Absatz 2 PflSchG).